Frist versäumt: Kündigung gilt

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Eine Kündigung ist rechtens, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig vor Gericht klagt. Das gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch für eine fristlose Kündigung. Werde die Frist versäumt, überprüfe das Gericht nicht mehr die Berechtigung der Kündigung.

Az.: 7 Sa 283/08

Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: Frostbeule Mann

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Lesetipps