Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten
Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Internisten bieten Lauterbach Hilfe bei Formulierung an
Um Unwägbarkeiten im Umgang mit dem Datenschutz bei der Verwendung von Patientendaten abzustellen, legt die DGIM Lauterbach in einem Brief die offenen Baustellen dar, die das neue Gesetz schließen soll.
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Bitte keine einsamen Entscheidungen treffen! Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin bietet Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) tatkräftige Unterstützung bei der Ausarbeitung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes an.
© Thomas Trutschel/photothek/picture alliance
Wiesbaden/Berlin. Ärzte wie die forschende Industrie erhoffen sich mit dem im Ampel-Koalitionsvertrag avisierten Gesundheitsdatennutzungsgesetz eine Erleichterung in puncto Nutzung von Sekundärdaten für die Forschung. Wie die Reise wohingehen soll, hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) nun in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geschrieben, wie sie am Mittwoch mitteilte. Ziel der DGIM sei es, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten in Wissenschaft und Versorgung vereinfacht wird. So sollen Diagnostik, Therapie und Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten verbessert werden.
Die digitale Transformation der Inneren Medizin sei eines der Themen, denen sich die DGIM nicht zuletzt seit Gründung einer eigenen Kommission im Jahr 2020 intensiv widme. „Eine rasche Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine Voraussetzung dafür, dass wir in Deutschland weiterhin exzellente medizinische Forschung betreiben sowie Erkenntnisse und Innovationen zwischen Forschung und Patientenversorgung schnell austauschen können“, verdeutlicht der DGIM-Vorsitzende Professor Ulf Müller-Ladner. „Wir begrüßen daher, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach einen Strategieprozess zur digitalen Transformation der Medizin in Gang gesetzt hat“, ergänzt DGIM-Generalsekretär Professor Georg Ertl aus Würzburg.
Rechtsunsicherheit erschwert Verwertung von Daten
Im Dialog mit Internistinnen und Internisten, die in der Forschung und in der Patientenversorgung an Universitätskliniken tätig sind, hat die DGIM eine Liste mit konkreten Anforderungen zu neun Themenfeldern erarbeitet. „Mit dieser Liste wollen wir auf konkrete Bedarfe und Baustellen bei der Digitalisierung aus der Perspektive der Inneren Medizin hinweisen und mögliche Lösungen vorstellen“, erläutert Professor Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter für das Thema Digitale Medizin im DGIM-Vorstand. „Jeden Tag sammeln wir in Kliniken und Praxen Unmengen an Patientendaten, deren wissenschaftliche Verwertung die derzeit in Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen und Rechtsunsicherheiten allerdings erheblich erschweren oder verhindern“, so der Marburger Internist.