KBV-Qualitätsbericht

HIV-Versorgung auf konstant hohem Niveau

Einen aktuellen Überblick über das Qualitätsniveau der HIV-AidsVersorgung gibt der jüngst veröffentlichte Qualitätsbericht der KBV.

Veröffentlicht:

BERLIN. Grundlage der qualitätsgesicherten Versorgung von Patienten mit HIV und Aids ist die Qualitätssicherungsvereinbarung, die am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist.

Danach bedürfen teilnehmende Ärzte einer besonderen Genehmigung. Ihre Zahl ist im Lauf des Jahres 2014 per Saldo um acht auf 301 im gesamten Bundesgebiet gestiegen, wie aus dem Qualitätsbericht der KBV hervorgeht.

Die größte Arztdichte weisen die Stadtstaaten Berlin (57 Ärzte) und Hamburg (34 Ärzte) mit einer speziellen Genehmigung auf. Zugenommen hat die Zahl der an der Qualitätsvereinbarung teilnehmenden Ärzte in Hamburg, Baden-Württemberg und Bayern. Andererseits: In ganz Schleswig-Holstein gab es per 31. Dezember 2014 keinen an der Qualitätsvereinbarung teilnehmenden Arzt mehr.

Nur vier Widerrufe

Das Qualitätsniveau scheint konstant hoch zu sein. . Von den 25 Ärzten, die eine neue Genehmigung beantragt hatten, erfüllten 22 auf Anhieb die Voraussetzungen, in nur drei Fällen wurde die Genehmigung versagt.

Lediglich in vier Fällen wurde Abrechnungsgenehmigungen spezieller EBM-Ziffern widerrufen. Dreimal war mangelnde Fortbildung der Grund, in zwei Fällen wurde auch die erforderliche Mindestzahl behandelter Patienten unterschritten.

Das heißt: Die Ärzte nehmen ihre Fortbildungspflicht außerordentlich ernst. 280 Ärzte haben ihre Fortbildungspflicht pünktlich erfüllt und nachgewiesen, lediglich 13 erfüllten sie im Rahmen einer Nachfrist von zwölf Monaten.

Die weitaus meisten Ärzte - 266, das sind fast 89 Prozent, behandeln im Durchschnitt mehr als 25 Patienten mit HIV oder Aids. Nur 24 Ärzte liegen unter dieser Frequenz, davon die Hälfte aufgrund regionaler Besonderheiten oder weil sie als Pädiater von der Frequenzregelung ausgenommen sind.

Dokumentationsprüfung

In die Dokumentationsprüfung wurden 48 Ärzte einbezogen, das sind 16,4 Prozent der an der Qualitätsvereinbarung teilnehmenden Ärzte. Lediglich drei Ärzte bestanden die Dokumentationsprüfung nicht, bei fünf Ärzten musste eine Stellungnahme angefordert werden, die aber in allen Fällen als ausreichend angesehen wurde.

Insgesamt wurden dabei 480 Dokumentationen überprüft, von denen 392, das sind 82 Prozent, vollständig waren und keine Beanstandung der Behandlungsqualität ergaben.

In 38 Fällen wurde die Behandlungsqualität beanstandet, im wesentlichen betraf dies die nicht leitliniengerechte antiretrovirale Medikation, mangelnde Prophylaxe-Maßnahmen und mangelnde Screeningveranlassung. (HL)

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