Urteil

Heilpraktiker - ein Beruf auch für Blinde

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ermöglicht einer blinden Frau den Zugang zur Heilpraktikerprüfung.

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Auch Blinde können als Heilpraktiker arbeiten. Die Behinderung rechtfertigt es nicht, ihnen diesen Beruf generell zu verbieten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor Kurzem entschieden.

Es gab damit einer Frau aus Berlin recht. Die heute 41-Jährige ist wegen einer Netzhautdegeneration seit 2005 vollständig erblindet.

Ihren Antrag auf eine Heilpraktikererlaubnis lehnte das Land Berlin mit der Begründung ab, ihr fehle die "gesundheitliche Eignung" für diesen Beruf.

Dem widersprach das Bundesverwaltungsgericht deutlich. Zwar schieden Diagnose- und Behandlungsmethoden aus, die eine visuelle Wahrnehmung voraussetzen.

Es gebe aber zahlreiche Krankheiten, die allein mit manuellen Methoden diagnostiziert und behandelt werden könnten.

Der Klägerin diese Berufsausübung völlig zu verbieten, gehe daher zu weit. Das Diskriminierungsverbot und das Grundrecht auf freie Berufswahl würden verletzt.

Wie schon das Verwaltungsgericht Berlin, verfügte aber auch das Bundesverwaltungsgericht, dass die Blinde neben der üblichen "allgemeinen Kenntnisprüfung" eine ergänzende Prüfung ablegen muss.

Dort soll sie unter Beweis stellen, dass sie sich "der aus ihrer Blindheit folgenden Grenzen und erhöhten Sorgfaltspflichten für ihre Tätigkeit" bewusst ist. (mwo)

Az.: 3 C 26.11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisführung

So profitieren Praxisteams von Qualitätsmanagement

Lesetipps
Wo geht es hier zum nächsten Arzttermin? Über Google starten viele Patienten die Suche, neuerdings wird auch Chat-GPT konsultiert. Eher zielgerichtet ist es, direkt nach Terminen zu suchen.

© fotogestoeber / stock.adobe.com

Arzttermine online

Meta-Suchmaschine für Arzttermine soll die Suche effizienter machen