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Gutachten: DiGA fehlt es an Evidenz

Vielen Apps auf Rezept fehlt es an wissenschaftlicher Tiefe und folglich an Evidenz, betont die KV Bayerns – und verweist auf die Ergebnisse eines Gutachtens.

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Ein Gutachten der KVB zeigt, dass es vielen DiGA an wissenschaftlicher Tiefe fehle.

Ein Gutachten der KVB zeigt, dass es vielen DiGA an wissenschaftlicher Tiefe fehle.

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

München. Rund anderthalb Jahre nach der bundesweiten Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt nun eine erste umfassende Analyse vor, heißt es in einer Pressemitteilung des Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

In einem Gutachten haben Experten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der TU Berlin und der KVB untersucht, wie sich die Studienlage zu den aktuell in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommenen DiGA darstellt.

Das Fazit: Den untersuchten DiGA fehle es vielfach an wissenschaftlicher Tiefe und folglich an Evidenz als Basis für die Aufnahme in das bundesweite DiGA-Verzeichnis, so die KVB.

KVB: Keine Empfehlung für DiGA

Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: „Die jetzt vorliegende Analyse zeigt, dass Wirksamkeitsstudien der DiGA den wissenschaftlichen Standards nicht genügen und folglich keine Grundlage haben, in Bezug auf die Wirksamkeit dauerhaft in die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gelangen.

Nach der Aufnahme bleiben den App-Herstellern zwei Jahre Zeit, den entsprechenden Nachweis zu erbringen. In diesem Zeitraum können die betreffenden DiGA ungeprüft vom Patienten angewendet werden und möglicher-weise sogar Schäden verursachen.

Deshalb können wir unseren Mitgliedern derzeit die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen nicht empfehlen.“ Selbst nach Abschluss der Studien zur Nutzenbewertung blieben DiGA mit unzureichender wissenschaftlicher Güte in der Versorgung.

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Vieles sei noch ungeklärt

Der Vorstand der KVB kritisiert ferner, dass bei der möglichen Verordnung von DiGAs noch zahlreiche weitere Probleme, wie zum Beispiel Erprobungszeiträume, hohe Kosten, Haftung, Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen, nicht geklärt seien. Insofern würden aktuell Krankenkassenbeiträge für digitale Anwendungen fragwürdigen Nutzens ausgegeben, die an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht würden.

Die DiGA seien aktuell nicht mehr als „eine reine Projektionsfläche für die Hoffnungen auf eine zeitgemäße Digitalisierung im Gesundheitswesen“, heißt es bei der KVB. Der Nachweis eines medizinischen Nutzens ist angesichts der ungenügenden wissenschaftlichen Tiefe der Wirksamkeitsstudien vielfach nicht erbracht.

Die Bundespolitik sei nun gefordert, den wissenschaftlichen Erkenntnissen Gehör zu schenken und bei den Aufnahmekriterien in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzubessern, so die KVB. (mn)

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