Direkt zum Inhaltsbereich

Früherkennung

Krebsdokumentation ab Oktober nur noch digital

Honorar für Krebsfrüherkennung nur bei elektronischer Dokumentation: Mit einigen Monaten Verzug gelten die Vorgaben der Richtlinie für Ärzte. Die Rolle der KBV in dem Prozess wird kontrovers gesehen.

Veröffentlicht:
Grünes Licht für die elektronische Dokumentation in der Krebsfrüherkennung. Ab Oktober sind Vertragsärzte verpflichtet, die Daten zu erfassen und online weiterzuleiten.

Grünes Licht für die elektronische Dokumentation in der Krebsfrüherkennung. Ab Oktober sind Vertragsärzte verpflichtet, die Daten zu erfassen und online weiterzuleiten.

© momius / stock.adobe.com

Berlin. Ab Oktober können Untersuchungen zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs nur noch abgerechnet werden, wenn die Ärzte elektronisch dokumentieren. Der Bewertungsausschuss hat jetzt die vorübergehend eingefügten Anmerkungen zu den EBM-Positionen 01738 (immunologischer Test auf Blut im Stuhl), 01741 (Früherkennungskoloskopie) und 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie) gestrichen, nach denen die Leistungen „bis auf weiteres“ auch ohne elektronische Dokumentation abgerechnet werden können.

Eine Anpassung der Positionen GOP 01761 (Früherkennungsdiagnostik des Zervixkarzinoms), 01764 (Abklärungsdiagnostik) und 01765 (Abklärungskolposkopie) für die neue Dokumentation im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs hatte der Bewertungsausschuss bereits Ende vorigen Jahres mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 beschlossen, erinnert die KBV.

Die Dokumentation dient der Evaluation der Programme mit dem Ziel, die Qualität der Programme systematisch zu erfassen und weiterzuentwickeln. Erfasst werden unter anderem der Anteil der entdeckten Erkrankungen und der Frühstadien. Teil des Procederes ist auch die Pseudonymisierung der erhobenen Daten, damit keine Rückschlüsse auf die Personen möglich sind.

„Spezifikationen strotzten vor Fehlern“

Der eigentlich zum 1. Januar vorgesehene Start der elektronischen Dokumentation habe verschoben werden müssen, unter anderem, weil noch nicht alle Praxen rechtzeitig mit der nötigen Software ausgestattet werden konnten, schreibt die KBV dazu.

Tatsächlich, heißt es kommentierend von einem Praxis-EDV-Hersteller, habe „keine Praxis rechtzeitig mit der notwendigen Software ausgestattet werden“ können, „weil die Spezifikationen (der KBV) wieder mal vor Fehler strotzten, das gesamte Verfahren unklar war und ist und Annahmestellen nicht bekannt und somit nicht vorbereitet waren“. Die genauen Spezifikationen für die Doku-Software seien dann vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen erstellt worden, verlautet von der KBV. Die KVen übernehmen demnach die Aufgabe der Datenannahmestelle. Die Übertragung der Daten dürfte über den neuen Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) laufen, also über Telematikinfrastruktur. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Die Impfsaison startet: Wie gehen Sie vor, Dr. Fleischhauer?

Das könnte Sie auch interessieren
Geldschein, teilweise bedeckt von Stethoskop

© photocrew / stock.adobe.com

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

Logo Beyond Imaging

© Beyond

Beyond Imaging

KI-gestützte Prostata- und Kopf-MRT

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Diagnostic Results

© Diagnostic Results

Bioeksen

Molekulare PCR-Diagnostik am PoC

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Burkhardt Winkler 18.08.202012:47 Uhr

Jetzt, 6 Wochen vor dem verschobeben Start, ist nichts besser. Immer noch haben die Praxen keinerlei Informationen wie diese Dokumentation laufen soll, wie und an wen in welchen Intervallen übermittelt werden muß. So wird die ambulante niedergelassene Medizin totdigitalisiert. Herr Spahn kann sich ja mal von einer App behandeln lassen. Auch die KV hat komplett versagt, nur luftige Sprüche und das Geld der Mitglieder mit beiden Händen zu Fendter raus werfen.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Studie MajesTEC-3: progressionsfreies Überlebenc

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Neue Therapieoption beim rezidivierten oder refraktären Multiplen Myelom (RRMM)

Teclistamab-Daratumumab erzielt bislang unerreichten PFS-Vorteil bei RRMM ab dem 1. Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, a Johnson & Johnson company, Neuss
Abb. 1: MATTERHORN-Regime beim GC/GEJC: ereignisfreies Überleben (EFS)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [10]

Perioperativ behandeln – kurativ denken

Durvalumab-basierte Therapie bei drei Tumorentitäten

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen

Weniger Spätkomplikationen

Frühe HbA1c-Kontrolle zahlt sich aus

Lesetipps