Früherkennung

Krebsdokumentation ab Oktober nur noch digital

Honorar für Krebsfrüherkennung nur bei elektronischer Dokumentation: Mit einigen Monaten Verzug gelten die Vorgaben der Richtlinie für Ärzte. Die Rolle der KBV in dem Prozess wird kontrovers gesehen.

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Grünes Licht für die elektronische Dokumentation in der Krebsfrüherkennung. Ab Oktober sind Vertragsärzte verpflichtet, die Daten zu erfassen und online weiterzuleiten.

Grünes Licht für die elektronische Dokumentation in der Krebsfrüherkennung. Ab Oktober sind Vertragsärzte verpflichtet, die Daten zu erfassen und online weiterzuleiten.

© momius / stock.adobe.com

Berlin. Ab Oktober können Untersuchungen zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs nur noch abgerechnet werden, wenn die Ärzte elektronisch dokumentieren. Der Bewertungsausschuss hat jetzt die vorübergehend eingefügten Anmerkungen zu den EBM-Positionen 01738 (immunologischer Test auf Blut im Stuhl), 01741 (Früherkennungskoloskopie) und 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie) gestrichen, nach denen die Leistungen „bis auf weiteres“ auch ohne elektronische Dokumentation abgerechnet werden können.

Eine Anpassung der Positionen GOP 01761 (Früherkennungsdiagnostik des Zervixkarzinoms), 01764 (Abklärungsdiagnostik) und 01765 (Abklärungskolposkopie) für die neue Dokumentation im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs hatte der Bewertungsausschuss bereits Ende vorigen Jahres mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 beschlossen, erinnert die KBV.

Die Dokumentation dient der Evaluation der Programme mit dem Ziel, die Qualität der Programme systematisch zu erfassen und weiterzuentwickeln. Erfasst werden unter anderem der Anteil der entdeckten Erkrankungen und der Frühstadien. Teil des Procederes ist auch die Pseudonymisierung der erhobenen Daten, damit keine Rückschlüsse auf die Personen möglich sind.

„Spezifikationen strotzten vor Fehlern“

Der eigentlich zum 1. Januar vorgesehene Start der elektronischen Dokumentation habe verschoben werden müssen, unter anderem, weil noch nicht alle Praxen rechtzeitig mit der nötigen Software ausgestattet werden konnten, schreibt die KBV dazu.

Tatsächlich, heißt es kommentierend von einem Praxis-EDV-Hersteller, habe „keine Praxis rechtzeitig mit der notwendigen Software ausgestattet werden“ können, „weil die Spezifikationen (der KBV) wieder mal vor Fehler strotzten, das gesamte Verfahren unklar war und ist und Annahmestellen nicht bekannt und somit nicht vorbereitet waren“. Die genauen Spezifikationen für die Doku-Software seien dann vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen erstellt worden, verlautet von der KBV. Die KVen übernehmen demnach die Aufgabe der Datenannahmestelle. Die Übertragung der Daten dürfte über den neuen Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) laufen, also über Telematikinfrastruktur. (ger)

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