Kommentar zum Einkommen angestellter Ärzte
Mut zur Niederlassung wird belohnt
Immer mehr Ärzte lassen sich anstellen – auch in Praxen. Nur des Einkommens wegen tun sie das jedenfalls nicht, wie eine aktuelle Befragung zeigt.
Veröffentlicht:Niederlassung als Praxisinhaber wagen oder lieber angestellt bleiben, sei es in der Praxis oder in der Klinik? Vor diese Gretchenfrage gestellt, entscheiden sich immer mehr frisch approbierte und auch weitergebildete Ärzte für die Angestelltentätigkeit. Abzulesen ist das jedes Jahr wieder an den Ärztestatistiken der Bundesärztekammer, aber auch an der Entwicklung Medizinischer Versorgungszentren, die seit langem hohe Wachstumsraten bei der Anzahl der angestellten Ärzte zeigen. So scheint die Konzentration auf immer weniger Praxis- und MVZ-Einheiten auch aus dem Unwillen vieler junger Ärzte heraus, in die Selbstständigkeit zu gehen, fast zwangsläufig.
„Nur Mut“, möchte man den Nachwuchskräften zurufen. Wer sich niederlässt, muss längst nicht mehr befürchten, 60-80 Stunden pro Woche zu arbeiten, dazu noch ständig Bereitschaftsdienste am Wochenende oder an Feiertagen. Nein, diese Zeiten sind vorbei. Die Möglichkeiten, auch in der Praxis für eine gesunde Work-Life-Balance zu sorgen, sind längst gegeben – die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten sinken. Und die Arbeit im Team in Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ ist auch in der Selbstständigkeit möglich.
Was sich nicht geändert hat, sind die deutlich höheren Einkommenschancen für Praxis(mit)inhaber, auch wenn Bruttogehalt eines angestellten Arztes und Gewinn je Praxisinhaber nicht direkt vergleichbar sind. Die aktuelle Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zeigt, dass angestellte Hausärzte im Durchschnitt auf ein Bruttogehalt von rund 76 .000 Euro kommen, Fachärzte im Schnitt auf 87 .600 Euro – bei Umsatzbeteiligung können es auch deutlich mehr werden. Das jüngste Praxis-Panel des Zi ergab dagegen fachübergreifende Jahresüberschüsse von 170 .000 Euro, bei Allgemeinärzten und Hausarzt-Internisten zum Beispiel sogar von 188.500 Euro.
Es wird immer wieder kolportiert: In KV-geführten Praxen, die es in manchen Regionen gibt, habe man den angestellten Kolleginnen und Kollegen regelmäßig die KV-Abrechnungen gezeigt, die sie erwirtschaftet haben. Die Folge: Viele entschieden sich am Ende doch für die Niederlassung. Dieser Erkenntnisweg lässt sich deutlich abkürzen: Gleich in die Niederlassung!
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