Ohne Therapie kein Anspruch auf Magenband-Op

KÖLN (iss). Kassenpatienten mit starkem Übergewicht haben nur Anspruch auf eine operative Magenbandverkleinerung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn zuvor eine integrierte Adipositastherapie unter ärztlicher Aufsicht nicht zum Erfolg geführt hat. Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

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Magenband: Kassenleistung erst nach anderen Therapieversuchen.

Magenband: Kassenleistung erst nach anderen Therapieversuchen.

© Dr. Thorsten Berg

Eine heute 49-jährige Frau hatte 2006 die Kostenübernahme für eine Adipositas-Op beantragt. Sie hatte schon mehrmals durch Diäten an Gewicht verloren, aber nie mit langfristiger Wirkung. Die Frau litt an zunehmender Immobilität, Diabetes Typ 2 und stark schmerzhaften degenerativen Gelenkerkrankungen.

Während mehrere Ärzte das Anliegen der Patientin unterstützten, sah der Medizinische Dienst der Krankenkasse keine Notwendigkeit einer Magenbandverkleinerung. Begründung: Die Frau habe sich bislang keiner sechs- bis zwölfmonatigen integrierten Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie unterzogen.

Die Frau klagte, unterlag aber vor dem SG. "Eine stationäre Behandlung in einem Akutkrankenhaus ist erst dann angezeigt, wenn das Behandlungsziel nicht auf anderem Wege erreicht werden kann", so die Richter.

Die bisherigen Diätversuche hätten gezeigt, dass die Frau in der Lage sei, ihr Gewicht zu reduzieren. "Die Problematik liegt vielmehr in ihrem Ess- und Bewegungsverhalten nach der Gewichtsreduktion."

Nach Einschätzung der Richter besteht sie auch nach dem operativen Eingriff weiter. "Dies spricht dafür, hier vorrangig eine längerfristige Umstellung im Rahmen einer integrierten Therapie zu versuchen."

Az.: S 40 KR 31/07

Lesen Sie dazu auch: Plädoyer für Adipositas-Chirurgie als Therapieoption

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