Unlauterer Wettbewerb

Pflegedienste werben mit falschen Noten

Veröffentlicht:

BAD HOMBURG. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat Pflegedienste ins Visier genommen: Allein dieses Jahr habe man bereits 19 Anbieter wegen irreführender Werbeaussagen abgemahnt, meldete die Zentrale am Donnerstag. Häufig seien falsch angegebene Pflegenoten zu beanstanden gewesen.

Teilweise wären die Pflegedienste ganz erheblich von ihrer aktuellen Benotung abgewichen. So etwa ein Hamburger Unternehmen, das in seiner Werbung eine 1,3 für sich reklamierte, obgleich die tatsächliche Benotung 3,0 betragen habe.

Die Noten – von 1 bis 5 entsprechend Schulnotenskala – vergibt der Medizinische Dienst (MDK) nach alljährlicher Prüfung. Viele Pflegedienste würden mit diesen Noten für sich werben. „Das ist grundsätzlich zulässig, allerdings müssen die werblichen Angaben den Tatsachen entsprechen“, konstatieren die Bad Homburger Wettbewerbshüter trocken.

In drei der genannten 19 Fälle hätten die Pflegedienste erst im Zuge eines Gerichtsverfahrens die Unterlassungsverfügung akzeptiert. Ein weiteres Verfahren laufe noch, in den übrigen Fällen sei die Werbung geändert worden.

Notgedrungen erfolglos blieb die Abmahnung eines Pflegedienstes, der mit einem Festpreis warb, bei dem bereits fiktive Steuervorteile abgezogen wurden. Das diesbezügliche Abmahnungsschreiben habe man als unzustellbar zurückerhalten, heißt es, eine online genannte Frankfurter Anschrift ließ sich nicht ermitteln. Auf ein Anschreiben an die im Impressum aufgeführte Warschauer Adresse habe ebenfalls niemand reagiert.

„Verbraucher müssen sich in diesem Fall bewusst sein, dass sie Verträge mit einem Unternehmen abschließen, das sich bei Problemen ganz gezielt auf seinen Sitz im Ausland zurückzieht“, warnt die Wettbewerbszentrale. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung