MFA-Gehälter

Plus sechs Prozent für MFA ab Januar

Die Tarifkommissionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben gesprochen, der Vertrag ist unterschrieben: Die in der vergangenen Woche ausgehandelten Tarifsteigerungen für MFA in den kommenden drei Jahren treten in Kraft.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Die Tinte ist trocken, der MFA-Tarifvertrag tritt in Kraft. Die erste Steigerung greift im Januar 2021.

Die Tinte ist trocken, der neue MFA-Tarifvertrag tritt in Kraft. Die erste Steigerung greift im Januar 2021.

© Wrangler / Fotolia

Berlin. Der neue, bis Ende 2023 reichende Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ist unter Dach und Fach: Danach steigen die Gehälter der MFA zum 1. Januar 2021 linear um sechs Prozent. Insgesamt summieren sich die Gehaltssteigerungen bis 2023 auf zwölf Prozent, hinzukommen einige strukturelle Verbesserungen. Damit haben die Tarifparteien nach übereinstimmender Einschätzung einen substanziellen Schritt zur Angleichung an die Tarifgehälter von MFA in den Krankenhäusern geschafft.

Der Durchbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen wurde am Dienstag vergangener Woche in der zweiten Verhandlungsrunde erreicht. Jetzt haben auch die Tarifkommissionen des Verbandes der Medizinischen Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) dem neuen Vertrag zugestimmt, so dass er am 1. Januar 2021 wirksam werden kann.

Plus zwölf Prozent in drei Jahren

Danach steigen die Gehälter in drei Stufen: zum 1. Januar 2021 um sechs Prozent, zum 1. Januar 2022 um drei Prozent und zum 1. Januar 2023 um weitere 2,6 Prozent. Bei multiplikativer Verknüpfung bedeutet dies einen Anstieg der Gehälter im Vergleich zu 2020 von zwölf Prozent.

Ebenfalls wurden für die Ausbildungsvergütungen stufenweise Erhöhungen vereinbart, die allerdings nicht so stark ausfallen: Sie steigen zum ersten Januar 2021 von 865 auf 880 Euro (plus 1,7 Prozent) im ersten Ausbildungsjahr, von 910 auf 935 Euro (plus 2,75 Prozent) im zweiten Ausbildungsjahr und von 960 auf 995 Euro (plus 3,65 Prozent) im dritten Ausbildungsjahr.

Über den gesamten Zeitraum steigen die Ausbildungsvergütungen je nach Ausbildungsjahr um 6,4 bis zwölf Prozent. Ferner haben die Tarifpartner vereinbart, dass im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts steigt.

Mit Blick auf weiterhin mögliche pandemiebedingte Lockdowns von Aztpraxen, wie dies im März/April dieses Jahres zu beobachten war, wurde der Tarifvertrag um eine Regelung zum Kurzarbeitergeld für 2021 ergänzt: Danach soll in Anlehnung an die Regelungen für den öffentlichen Dienst das Kurzarbeitergeld auf 80Prozent des Nettogehalts aufgestockt werden.

Ferner werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen möglich.

Neu ist eine Berufsaltersstufe ab dem 29. Berufsjahr. Je nach Tarifgruppe steigen die Gehälter noch einmal zwischen 50 und 72,50 Euro. Mit dieser erweiterten Differenzierung soll der Berufserfahrung und der wichtigen Funktion dieser MFA bei der Ausbildung des Nachwuchses Rechnung getragen werden.

„Längst überfälliger Schritt“

„Wir haben mit dem relativ hohen Tarifabschluss einen längst überfälligen Schritt getan, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern“, sagte die Präsidentin des Verbandes Medizinischer Fachberufe Hannelore König.

„Die Arztpraxen als ausbildende Betriebe bleiben mit der stufenweisen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wettbewerbsfähig. Bei der Suche nach jungen Menschen für die Ausbildung ist die Vergütung ein wichtiges Kriterium“, erklärt der Vorsitzende der AAA, der sächsische Kammerpräsident Erik Bodendieck.

Die Tarifparteien werten das Verhandlungsergebnisse als Zeichen der Wertschätzung der Leistungen der MFA in der ambulanten Versorgung. Das Ziel sei, die Abwanderung der Fachkräfte zu Kliniken zu stoppen. Aktuell liegen die MFA-Gehälter dort um rund 500 Euro monatlich über dem Niveau der ambulanten Medizin.

Lesen Sie dazu auch

Die Kostenwirkungen des neuen Tarifvertrags sind in der im September im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entschiedene Erhöhung des Orientierungswertes um 1,25 Prozent nicht eingepreist.

Anders als im Krankenhausbereich, für den die gesamten Personalkosten der Pflege einschließlich der Tariferhöhungen von den Krankenkassen refinanziert werden, ist dieser Automatismus für die vertragsärztliche Versorgung bisher nicht vorgesehen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abschluss

Einigung im MFA-Tarifstreit

Fachkräftebindung

MFA an die Arztpraxis binden: So machen es Gastroenterologen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was in die elektronische Patientenakte gehört – und was nicht

cVDPV2 im Abwasser

Erneut Polioviren in deutschen Städten gemeldet

Lesetipps
Aquarell des Bundestagsgebäude

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur ePA: Turbo-Test für die grüne Banane

Seit Dezember 2023 regelhaft möglich in Deutschland: die Krankschreibung per Telefon.

© Christin Klose/dpa-tmn/picture alliance

Umfrage unter gut 1000 Beschäftigten

Jeder dritte Arbeitnehmer hat bereits Gebrauch von der Tele-AU gemacht

Eine gute Behandlungsqualität braucht vor allem auch gute Ausbildung. Dafür müssen aber die personellen Ressourcen in den Kliniken gegeben sein.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Klinikreform: Zwischen Bundesrat und Bettkante