MFA-Gehälter
Plus sechs Prozent für MFA ab Januar
Die Tarifkommissionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben gesprochen, der Vertrag ist unterschrieben: Die in der vergangenen Woche ausgehandelten Tarifsteigerungen für MFA in den kommenden drei Jahren treten in Kraft.
Veröffentlicht:Berlin. Der neue, bis Ende 2023 reichende Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ist unter Dach und Fach: Danach steigen die Gehälter der MFA zum 1. Januar 2021 linear um sechs Prozent. Insgesamt summieren sich die Gehaltssteigerungen bis 2023 auf zwölf Prozent, hinzukommen einige strukturelle Verbesserungen. Damit haben die Tarifparteien nach übereinstimmender Einschätzung einen substanziellen Schritt zur Angleichung an die Tarifgehälter von MFA in den Krankenhäusern geschafft.
Der Durchbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen wurde am Dienstag vergangener Woche in der zweiten Verhandlungsrunde erreicht. Jetzt haben auch die Tarifkommissionen des Verbandes der Medizinischen Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) dem neuen Vertrag zugestimmt, so dass er am 1. Januar 2021 wirksam werden kann.
Plus zwölf Prozent in drei Jahren
Danach steigen die Gehälter in drei Stufen: zum 1. Januar 2021 um sechs Prozent, zum 1. Januar 2022 um drei Prozent und zum 1. Januar 2023 um weitere 2,6 Prozent. Bei multiplikativer Verknüpfung bedeutet dies einen Anstieg der Gehälter im Vergleich zu 2020 von zwölf Prozent.
Ebenfalls wurden für die Ausbildungsvergütungen stufenweise Erhöhungen vereinbart, die allerdings nicht so stark ausfallen: Sie steigen zum ersten Januar 2021 von 865 auf 880 Euro (plus 1,7 Prozent) im ersten Ausbildungsjahr, von 910 auf 935 Euro (plus 2,75 Prozent) im zweiten Ausbildungsjahr und von 960 auf 995 Euro (plus 3,65 Prozent) im dritten Ausbildungsjahr.
Über den gesamten Zeitraum steigen die Ausbildungsvergütungen je nach Ausbildungsjahr um 6,4 bis zwölf Prozent. Ferner haben die Tarifpartner vereinbart, dass im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts steigt.
Mit Blick auf weiterhin mögliche pandemiebedingte Lockdowns von Aztpraxen, wie dies im März/April dieses Jahres zu beobachten war, wurde der Tarifvertrag um eine Regelung zum Kurzarbeitergeld für 2021 ergänzt: Danach soll in Anlehnung an die Regelungen für den öffentlichen Dienst das Kurzarbeitergeld auf 80Prozent des Nettogehalts aufgestockt werden.
Ferner werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen möglich.
Neu ist eine Berufsaltersstufe ab dem 29. Berufsjahr. Je nach Tarifgruppe steigen die Gehälter noch einmal zwischen 50 und 72,50 Euro. Mit dieser erweiterten Differenzierung soll der Berufserfahrung und der wichtigen Funktion dieser MFA bei der Ausbildung des Nachwuchses Rechnung getragen werden.
„Längst überfälliger Schritt“
„Wir haben mit dem relativ hohen Tarifabschluss einen längst überfälligen Schritt getan, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern“, sagte die Präsidentin des Verbandes Medizinischer Fachberufe Hannelore König.
„Die Arztpraxen als ausbildende Betriebe bleiben mit der stufenweisen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wettbewerbsfähig. Bei der Suche nach jungen Menschen für die Ausbildung ist die Vergütung ein wichtiges Kriterium“, erklärt der Vorsitzende der AAA, der sächsische Kammerpräsident Erik Bodendieck.
Die Tarifparteien werten das Verhandlungsergebnisse als Zeichen der Wertschätzung der Leistungen der MFA in der ambulanten Versorgung. Das Ziel sei, die Abwanderung der Fachkräfte zu Kliniken zu stoppen. Aktuell liegen die MFA-Gehälter dort um rund 500 Euro monatlich über dem Niveau der ambulanten Medizin.
Kommentar zur MFA-Tarifeinigung
Neuer Tarifvertrag – Zukunftspakt für MFA und Ärzte
Die Kostenwirkungen des neuen Tarifvertrags sind in der im September im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entschiedene Erhöhung des Orientierungswertes um 1,25 Prozent nicht eingepreist.
Anders als im Krankenhausbereich, für den die gesamten Personalkosten der Pflege einschließlich der Tariferhöhungen von den Krankenkassen refinanziert werden, ist dieser Automatismus für die vertragsärztliche Versorgung bisher nicht vorgesehen.