SARS-CoV-2

Rasante Zunahme bei COVID-19 als Berufskrankheit

Zwischen März und Juni 2021 sind fast genauso viele Verdachtsanzeigen auf Corona zu verzeichnen wie von Pandemiebeginn bis Ende Februar, so die Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Symbolbild: ein Arzt hält einen positiven Corona-Test in der Hand

Positiver Corona-Test: Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland führen die Erkrankung auf den beruflichen Kontext zurück und stellen eine Verdachtsanzeige auf COVID-19 als Berufskrankheit.

© Ottfried Schreiter / imageBROKER / picture alliance

Berlin/Hamburg. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen verzeichnen einen rasanten Anstieg bei Verdachtsmeldungen auf COVID-19 als Berufskrankheit. Bis zum 30. Juni 2021 sind laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken seit Pandemiebeginn insgesamt 147.956 Verdachtsanzeigen auf Corona als Berufskrankheit gestellt worden. Der Löwenanteil der Fälle (68.297) ist dem Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuzuordnen, gefolgt von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand mit 23.349 Fällen.

Denn COVID-19 wird unter der BK-Nummer 3101 subsumiert (Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war). Laut Berufskrankheitenliste sind darunter auch Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Tuberkulose oder auch HIV/Aids verortet.

Allein in den Monaten März bis Juni müssen demnach mehr als 70.000 Verdachtsanzeigen auf BK-Nr. 3101 gestellt worden sein. Denn im Januar und Februar 2021 wurden, so ergab eine Sondererhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus dem März, 47578 Verdachtsanzeigen erstellt. Im gesamten vergangenen Jahr waren es demnach 30.329.

Arbeitsunfall vs. Berufskrankheit

Als Berufskrankheit Nr. 3101 anerkannt worden sei COVID-19 seit Pandemiebeginn in insgesamt 92.175 Fällen. Bei weiteren 26.483 Fällen sei COVID-19 als Arbeitsunfall gemeldet, in 7741 Fällen als Arbeitsunfall anerkannt worden.

Ein Arbeitsunfall im Zusammenhang mit COVID-19 kann vorliegen, wenn sich versicherte Personen, die nicht in den oben genannten Bereichen tätig sind, während einer versicherten Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und infolge dieser Infektion erkranken. So konkretisierte ein BGW-Sprecher auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“.

Dies betrifft Konstellationen, in denen sich der intensive und direkte Kontakt zu infizierten Personen nicht bestimmungsgemäß, sondern vielmehr situativ aus der versicherten Tätigkeit ergibt. Als Beispiel dienen könnte die Infektion eines Beschäftigten bei einem anderen Fahrgast während einer dienstlich veranlassten Bahnreise.

Auch die Anerkennung eines Arbeitsunfalls setzt in der Regel einen nachgewiesenen intensiven Kontakt mit einer infizierten Indexperson voraus. Maßgeblich sind dabei im Wesentlichen die Häufigkeit, die Dauer sowie die Intensität des Kontaktes. Lässt sich keine konkrete Indexperson ermitteln, kann – wie auch bei der Berufskrankheit – ein Ausbruchsgeschehen in einem Betrieb im Einzelfall zu einem erleichterten Nachweis der beruflichen Verursachung führen.

Im Gegensatz zu einer Berufskrankheit kommt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls auch dann in Betracht, wenn die versicherte Person sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit infiziert hat, so die BGW.

Lesen sie auch
Mehr zum Thema

Kommentar

Alarmstufe rot in der Notaufnahme

„Zukunftspapier“ veröffentlicht

17 Wünsche der KV Bremen für die Versorgung von morgen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Antikörper macht‘s möglich

Zähne einfach nachwachsen lassen – wie beim Hai?

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer