Sagt uns in Zukunft ein Gerät, wie gesund wir sind?

Nach Ansicht des IT-Konzerns IBM werden in fünf Jahren digitale Geräte unter gesundheitsbewussten Menschen weit verbreitet sein. Die Gesundheitsüberwacher in handlicher Größe werden die Lebensführung und das Fitnessverhalten der Anwender verbessern und auch mit dem jeweiligen Arzt interagieren können, glaubt das Unternehmen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Zukunftsvision: Neue Geräte könnten bald gesundheitsbewusste Menschen unterstützen - zum Beispiel, wenn sie die Vitaldaten an die Arztpraxis übermitteln.

Zukunftsvision: Neue Geräte könnten bald gesundheitsbewusste Menschen unterstützen - zum Beispiel, wenn sie die Vitaldaten an die Arztpraxis übermitteln.

© fotolia.com

EHNINGEN/NEW YORK. Das steigende Bedürfnis der Bevölkerung nach Präventionsangeboten bietet nach Ansicht des US-amerikanischen IT-Konzerns IBM unter anderem Lösungsanbietern im Healthcare- und Wellness-Bereich in einem bislang noch unterentwickelten Markt gute Chancen.

Dies ergab laut IBM eine kürzlich veröffentlichte Studie des IBM Institute for Business Value, für die mehr als 1300 Anwender von Gesundheitsgeräten befragt wurden.

IBM sieht sich schon für die prognostizierten Trends gerüstet und zeigt die essenziellen Anforderungen an innovative Geräte der Zukunft auf, die in einem Zeitraum von fünf Jahren sowohl die Lebensführung wie das Fitnessverhalten der Anwender nachhaltig verbessern und auch mit dem jeweiligen Arzt interagieren könnten.

Geräte überwachen und prognostizieren Vitaldaten

Gesundheitsbewusste Anwender bezögen zukünftig über so genannte Connected Health Devices Informationen, um erstens ihren Gesundheitszustand besser einschätzen und zweitens daraus die nötigen Konsequenzen für eine bewusstere Lebensführung ziehen zu können, sagt IBM voraus.

Diese Geräte überwachten und prognostizierten Vitaldaten, die wiederum direkt an Pfleger, Klinikärzte sowie an Support-Netzwerke über Breitband, Kabelverbindungen oder per Wireless Lan weitergegeben werden können, konkretisiert der IT-Spezialist.

Die neue Gerätegeneration wird nach Einschätzung von IBM entweder selbst internetfähig sein oder über einen PC, ein Tablet oder Smart Phone angeschlossen werden.

Studie belege Wunsch nach Geräten

Besagte Studie zeige, dass diese neue Gerätesparte besonders von der Gruppe der "Gesundheitsinteressierten" nachgefragt werde. Diese charakterisiert IBM als Menschen, die verstärkt ihre gesundheitlichen Ziele mit Hilfe einer gerätegestützten Überwachung erreichen wollen.

Die Studie belege in der Zielgruppe den Wunsch nach Geräten, die sowohl einfacher zu bedienen seien wie auch einen bessern Informationsaustausch ermöglichten. Dafür seien die Konsumenten aber auch bereit, mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Mehr als jeder Dritte der für die Studie befragten Gerätenutzer rechne nach Aussage von IBM damit, dass er einen Beitrag zu den Kosten der neuen Gesundheitsgeräte im Laufe der nächsten zwei Jahre leiste, während sich 35 Prozent sogar darauf einstellen, eine monatliche Gebühr zu bezahlen.

Zu den Funktionalitäten, die die neuen Geräte gewährleisten sollen, gehören laut IBM:

Bewegungsprotokolle: Die neuen Geräte messen Geschwindigkeit und Intensität der täglichen Bewegung. Bewegt sich der Anwender nicht genug, gibt ihm das Gerät eine Übung vor, um sein Bewegungssoll zu erfüllen. Im Zusammenspiel mit Blutdruckmessgeräten, Waagen oder Geräten zur Überwachung der Medikamenteneinnahme sollen sie zum Gesamtbild beitragen.

Altenpflege: Demenzpatienten profitieren von Geräten, die einerseits ihre Arzneieinnahme überwachen und mit einer digitalen Tablettendose verbunden sind und gleichzeitig ihren Standort sowie den ihres Pflegers angeben können.

Blutbildüberwachung: Nicht-invasive Bluttests könnten dem zuständigen Arzt automatisch alle wichtigen Daten übermitteln. Bei einem Anstieg des Cholesterin- oder einem Abfall des Eisenwertes oder einer Vermehrung der weißen Blutkörperchen, wisse der Anwender, dass er seine Medikamente anpassen oder sich an seinen Arzt wenden muss.

Mobilitätsüberwachung: Mobilität ist für ein unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden unabdingbar. Geräte, die die Koordination, Bewegungsfähigkeit und Stabilität des Anwenders trainierten und gleichzeitig über Sensoren registrierten, wie aufrecht er geht oder wie leicht er sich aus dem Stuhl erheben kann, könnten den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern. Bei Überanstrengung könne das Gerät Alarm schlagen und im Notfall Pflegekräfte benachrichtigen.

Gehirnstrommessung: Neue Geräte zur Gehirnstrommessung sollen es Patienten erleichtern, Gedanken und Empfindungen über einen digitalen Avatar des menschlichen Körpers auszudrücken. Via Sensoren könnten sich Patienten auch non-verbal mitteilen, wie gut sie auf verschiedene Behandlungen oder Schmerz reagieren. Wichtige Vitalfunktionen werden ebenfalls abgerufen, interpretiert und bei einem Abfall sofort an die Pflegekraft gemeldet.

Die Studie zur Zukunft der Connected Health Devices zum Download

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Angebot an Hausarztpraxen und Patienten

Neue Regionen für dermatologisches Telekonsil in Sachsen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Studie DECLARE-TIMI 58: primärer Endpunkt „kardiovaskulärer Tod oder Hospitalisierung wegen Herzinsuffizienz“ in der Gesamtkohorte

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Diabetes mellitus Typ 2

Diabetes mellitus Typ 2 Präventiv statt reaktiv: Bei Typ-2-Diabetes mit Risikokonstellation Folgeerkrankungen verhindern

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

© Springer Medizin Verlag

Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Puren Pharma GmbH & Co. KG, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar