Kommentar zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Sekundärnutzung ein Gebot der Stunde!

Deutschland braucht ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz, um EU-weit in der Forschungslandschaft Flagge zeigen zu können.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Zugegeben, es klingt zunächst einmal sperrig, wenn die EU von einer europäischen Datenstrategie und unter deren Dach von der Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraumes bis 2025 spricht. Abwegig, sich damit auch in Deutschland als Gesetzgeber zu beschäftigen, ist das Ansinnen auf keinen Fall. Im Gegenteil: Der Gesundheitsdatenraum soll für einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf unterschiedliche Gesundheitsdaten sorgen – für die Gesundheitsversorgung selbst (Primärnutzung) und die Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung).

Allerdings hat der deutsche Gesetzgeber bisher noch nicht konkretisiert, wie vor allem auch die Industrie – Pharma und Medizintechnik – mit Patientendatenspenden umgehen soll. Bislang sind sie vom Gebrauch der Datenspenden, die Nutzer der elektronischen Patientenakte ab 2023 freiwillig vornehmen können sollen, explizit ausgeschlossen.

Aber genau das brauchen wir in Deutschland: ein patientenzentriertes Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das öffentlicher und industrieller Forschung und Entwicklung Datennutzung ermöglicht. Dieses Gesetzeswerk wäre das Vehikel, um auch im internationalen Vergleich bestehen zu können, um die bestmögliche Diagnostik, Behandlung und Therapie im Sinne der evidenzbasierten Medizin durch neue Technologien zu gewährleisten.

Lesen sie auch

Heute ist in München – süffisanterweise unter dem Dach der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung – der Startschuss für die „Initiative Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ gefallen, einer konzertierten Aktion, die die künftige Ampel-Koalition im Bundestag treiben will, das im Koalitionsvertrag verankerte Gesetz auf den Weg zu bringen.

Prominentestes Mitglied ist wohl Professor Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates Gesundheit. Er wird mit gewaltiger Stimme dafür plädieren, mit dem neuen Rechtsrahmen auch ein modernes Gesundheitsdatenschutzverständnis zu etablieren, das die nutzenstiftende Forschung mit Patientendaten auch durch die Industrie akzentuiert, ohne Abstriche an einem angemessenen Schutz der Daten vornehmen zu müssen.

Das Gesetz ist ein Gebot der Stunde, um den Forschungsstandort Deutschland zu stärken – durch Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten, die in Praxen, Laboren, bei den Kassen und an weiteren Orten der Gesundheitslandschaft generiert werden.

Schreiben Sie dem Autor: matthias.wallenfels@springer.com

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Dr. Sonja Mathes sprach sich bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen, die bald obligatorische Zeiterfassung für Ärzte an Unikliniken konsequent einzufordern.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

MB-Delegierte: Elektronische Zeiterfassung an Unikliniken muss durchgesetzt werden

Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?