Pandemie-Management

Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Bundesnotbremse abgewiesen

Welche Stellung Genesene im lokalen Corona-Management haben, ist auf Landesebene zu klären. Mit einer Eingabe gegen die Bundesnotbremse will sich das Verfassungsgericht aktuell nicht mehr befassen.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines vor mehr als sechs Monaten COVID-Genesenen gegen die Corona-Beschränkungen abgewiesen. Danach sind Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse unzulässig, wenn Bürger wegen gesunkener Inzidenz davon gar nicht mehr betroffen sind. Wer sich benachteiligt fühlt, müsse sich stattdessen mit den jeweiligen Landesvorschriften auseinandersetzen.

Der Beschwerdeführer lebt in Berlin. Er hatte sich schon im März 2020 mit dem Coronavirus infiziert. Weil dies weit über sechs Monate her ist, gilt er nach den verschiedenen Vorschriften nicht als „genesen“ und muss daher auf die damit verbundenen Begünstigungen verzichten. Er kritisiert, dass sie Sechs-Monats-Regel pauschal für alle gelte. Er jedoch habe aktuell nachgewiesen, dass er immer noch ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut habe. Daher müsse er schon nach einer Impfung mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab. Bei deren Eingang hätten wegen gesunkener Inzidenzen die strengeren Regeln der Bundesnotbremse in Berlin schon gar nicht mehr gegolten. Das für ihn daher nun geltende Berliner Landesrecht sei hier aber deutlich großzügiger und sehe Sonderregelungen für vor mehr als sechs Monaten Genesene vor. Es sei Sache der Berliner Fachgerichte zu entscheiden, ob er danach schon nach einer oder vielleicht sogar ganz ohne Impfung den Status eines Genesenen oder Geimpften erlangen kann.

Dass diese Regelungen nach Überzeugung des Beschwerdeführers nichtig sind, sei eine Frage der Auslegung und damit ebenfalls Sache der Fachgerichte. (mwo)

Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 1260/21

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

© Springer Medizin Verlag

Intens. Video-Podcast

Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Arzt im Gespräch mit Patientin

© Ground Picture / shutterstock

STIKO-Empfehlungen

Handlungsbedarf bei Grippeschutz für Chroniker

IPD-Fallzahlen & Pneumokokken-Impfung bei Kindern in Deutschland

© Olivier Le Moal - stock.adobe.com

Content Hub Impfen

IPD-Fallzahlen & Pneumokokken-Impfung bei Kindern in Deutschland

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“