Pandemie-Management

Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Bundesnotbremse abgewiesen

Welche Stellung Genesene im lokalen Corona-Management haben, ist auf Landesebene zu klären. Mit einer Eingabe gegen die Bundesnotbremse will sich das Verfassungsgericht aktuell nicht mehr befassen.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines vor mehr als sechs Monaten COVID-Genesenen gegen die Corona-Beschränkungen abgewiesen. Danach sind Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse unzulässig, wenn Bürger wegen gesunkener Inzidenz davon gar nicht mehr betroffen sind. Wer sich benachteiligt fühlt, müsse sich stattdessen mit den jeweiligen Landesvorschriften auseinandersetzen.

Der Beschwerdeführer lebt in Berlin. Er hatte sich schon im März 2020 mit dem Coronavirus infiziert. Weil dies weit über sechs Monate her ist, gilt er nach den verschiedenen Vorschriften nicht als „genesen“ und muss daher auf die damit verbundenen Begünstigungen verzichten. Er kritisiert, dass sie Sechs-Monats-Regel pauschal für alle gelte. Er jedoch habe aktuell nachgewiesen, dass er immer noch ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut habe. Daher müsse er schon nach einer Impfung mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab. Bei deren Eingang hätten wegen gesunkener Inzidenzen die strengeren Regeln der Bundesnotbremse in Berlin schon gar nicht mehr gegolten. Das für ihn daher nun geltende Berliner Landesrecht sei hier aber deutlich großzügiger und sehe Sonderregelungen für vor mehr als sechs Monaten Genesene vor. Es sei Sache der Berliner Fachgerichte zu entscheiden, ob er danach schon nach einer oder vielleicht sogar ganz ohne Impfung den Status eines Genesenen oder Geimpften erlangen kann.

Dass diese Regelungen nach Überzeugung des Beschwerdeführers nichtig sind, sei eine Frage der Auslegung und damit ebenfalls Sache der Fachgerichte. (mwo)

Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 1260/21

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Krankenkassen-Analyse

AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

© William - stock.adobe.com

Anstieg angehen:

Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Familie_Strandperle_19966847.jpg; 19966847, Familie; MKC; Lizenzfrei; Strandperle; Bildnummer 19966847; Rechnungsnummer R6745624033; Lizenznehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH, München

© Shutterstock / MKC

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
HPV-Impfung für Erwachsene

© syedfahadghazanfar / shutterstock

Eine Rechnung, die aufgeht!

HPV-Impfung für Erwachsene

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Dr. Gunther Gosch ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin aus Magdeburg und beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Notwendigkeit von Impfungen, insbesondere bei Säuglingen und Kindern.

© Portraitfoto Dr. Gosch: © Kai Spaete, Viren: © [M] Dr_Microbe / Getty Images / iStock; Bakterien: © [M] Kateryna_Kon / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Auffrischimpfung: Polio und Pertussis vergessen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?