Verfassungsrichter bestätigen GKV-Beiträge auf Direktversicherungen

Karlsruhe hat bei der betrieblichen Altersvorsorge die Sozialrichter korrigiert: auch künftig müssen von den Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge GKV-Beiträge abgeführt werden. Doch die Verfassungsrichter haben auch Ausnahmen zugelassen.

Veröffentlicht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: die GKV erhält auch weiterhin Beiträge von Auszahlungen aus der betrieblichen Altervorsorge.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: die GKV erhält auch weiterhin Beiträge von Auszahlungen aus der betrieblichen Altervorsorge.

© dpa

KARLSRUHE (mwo). Auf die Auszahlung einer im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) begründeten Direktversicherung werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit zwei am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidungen weitgehend bestätigt.

Danach bleiben die Zahlungen allerdings beitragsfrei, soweit ausgeschiedene Krankenhausärzte und Arzthelferinnen die Versicherung komplett übernehmen.

Direktversicherungen sind eine verbreitete Form der bAV, die sich gerade auch für Arztpraxen und Privatkliniken eignet. Dabei schließt der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab. Beiträge des Arbeitnehmers sind als Entgeltumwandlung steuerbegünstigt. Der Arbeitgeber kann Zuschüsse zahlen oder die Beiträge auch ganz übernehmen.

Auf die Auszahlungen aus einer solchen Versicherung werden seit Anfang 2004 Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung fällig. Das ist rechtmäßig, auch dann, wenn das Geld nicht als monatliche Rente gezahlt, sondern in einer einmaligen Kapitalsumme ausgeschüttet wird, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts waren die Ausschüttungen aus einer Direktversicherung auch dann beitragspflichtig, wenn ein Arbeitnehmer aus seiner Firma ausgeschieden ist und den Vertrag mit eigenen, aus seinem Nettoeinkommen gezahlten Beiträgen fortgeführt hat.

Nach den Karlsruher Beschlüssen ist dies aber nur dann zulässig, wenn der frühere Arbeitgeber Versicherungsnehmer für den Vertrag geblieben ist.

Anderes gelte, wenn der Arbeitnehmer nicht nur die Beiträge zahlt, sondern auch in die Stellung des Versicherungsnehmers rückt. Dann habe der Vertrag keinen Bezug zur Arbeitswelt mehr. Die Auszahlungen bleiben dann anteilig beitragsfrei.

Angestellte, die aus ihrer Klinik oder Praxis ausscheiden, können nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ihre Versicherung meist problemlos umschreiben lassen.

Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, können allerdings auf die Einzahlungen gewährte Steuervorteile verlorengehen. Zudem können Prämien steigen, weil der Versicherer Vorteile einer Gruppenversicherung des Arbeitgebers nicht gewährt.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 739/08 und 1 BvR 1660/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Autopsiestudie

So häufig wird der Krebs erst nach dem Tod erkannt

Lesetipps
Schulterschmerzen? Im höheren Alter ist die Polymyalgia rheumatica nach der Rheumatoiden Arthritis die häufigste entzündlich-rheumatische Erkrankung. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© peopleimages.com / stock.adobe.com

Praxistipps

Schulterschmerzen: Die vertrackte, ärztliche Spurensuche