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Kommentar

Versicherte unter Generalverdacht

Von Anja Krüger Veröffentlicht:

Für Ärzte dürfte es der Normalfall sein, auf der schwarzen Liste der Versicherer zu landen - die von der Branche "Hinweis- und Informationssystem" genannt wird. Sie müssen nicht einmal drei Schäden in der Sachversicherung in zwei Jahren melden. Es reicht die Absicherung für Hinterbliebene. Eine Lebensversicherung über 100.000 Euro oder mehr abzuschließen ist für die meisten Ärzte nicht übertrieben. Ab dieser Summe ist ein Eintrag in die schwarze Liste fällig.

Auf den ersten Blick wettgemacht wird der Generalverdacht auf Betrug von der Tatsache, dass Kunden eine Selbstauskunft über ihre Einträge einholen können. Immerhin gehen die Versicherer damit weiter als die Schufa. Doch sie scheinen die Transparenz nicht wirklich ernst zu nehmen. Die Branche macht es Interessierten schwer, an die Auskunft zu kommen. Das geht nur per Briefpost inklusive einer Kopie des Personalausweises. Per E-Mail ist eine Selbstauskunft nicht möglich. Weil der Kunde identifizierbar sein muss, heißt es. Die Versicherer haben die Anerkennung der elektronischen Unterschrift vorangetrieben, weil sie damit viel Geld sparen wollen. Aber dort, wo der Verbraucher davon einen Nutzen haben könnte, interessiert sie diese Option nicht.

Lesen Sie dazu auch: Versicherte sind jetzt schnell ein Fall für die schwarze Liste

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