Der Konkrete Fall

Versicherungsportale: Lieber einmal mehr vergleichen

Online-Portale für Versicherungen geben einen guten Marktüberblick. Aber Vorsicht: Vor allem günstige Direktversicherer sind dort oft nicht vertreten - sie scheuen die Provisionen, die die Portalbetreiber einfordern.

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Frage: Ich habe gehört, dass man über Online-Portale den preisgünstigsten Kfz-Versicherer ermitteln kann. Stimmt das?

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Der Konkrete Fall: Versicherungsportale - Lieber einmal mehr vergleichen

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Auf den ersten Blick scheint der Preisvergleich über einen Online-Tarifrechner tatsächlich gewinnbringend zu sein: Sie müssen nur einmal Ihre Daten über Fahrzeug, Garage und Beruf eingeben - und erhalten umgehend eine umfangreiche Auflistung günstiger Kfz-Versicherungen am Markt. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags über ein Online-Vergleichsportal hat jedoch einige Haken.

Zuallererst sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Tarifportale wie Check 24 oder Apect Online entgegen der weit verbreiteten Ansicht nicht unabhängig sind. Die Portale sind Versicherungsmakler, die zwar mit vielen Versicherungsunternehmen kooperieren, aber längst nicht alle Gesellschaften auf ihren Seiten auflisten.

Vor allem günstige Direktversicherer verzichten oftmals darauf, in die Online-Vergleiche mit aufgenommen zu werden - wegen der Provisionen von durchschnittlich 80 Euro, die die Versicherer an die Portalbetreiber zahlen müssen. Die Provisonszahlungen verteuern darüber hinaus die Produkte.

Das bedeutet: Sie bekommen über die Tarifrechner nicht unbedingt das günstigste Angebot angezeigt. Misstrauisch sollten Sie zudem werden, wenn Sie nur wenige Angaben machen müssen. In einem solchen Fall können Sie davon ausgehen, dass Sie standardisierte Produkte angeboten bekommen, bei dem Ihre individuellen Kundenwünsche unberücksichtigt bleiben.

Um einen möglichst vollständigen Überblick zu erhalten, sollten Sie mehrere Vergleichsportale zu Rate ziehen. Das etwas zeitaufwendigere Verfahren erspart Ihnen im Zweifel eine nicht unbeträchtliche Geldsumme. Außerdem sollte Ihnen bewusst sein, dass eine im Internet abgeschlossene Police den Anbieter von seinen Beratungspflichten entbindet - im Fall einer Falschberatung können Sie keine Haftansprüche geltend machen. (gia)

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