Tipps für die Arzthelferin

Vorsicht bei Facebook und Co: Schnell sind die Patientendaten in Gefahr!

Soziale Netzwerke bieten für Praxen ungeahnte Möglichkeiten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollten die Accounts aber nicht vom Praxis-PC aus erstellt werden.

Von Theresia Wölker Veröffentlicht:
Facebook & Co.: Ein Klick an falscher Stelle und die sensiblen Patientendaten gelangen in soziale Netzwerke.

Facebook & Co.: Ein Klick an falscher Stelle und die sensiblen Patientendaten gelangen in soziale Netzwerke.

© Ryan Balderas / iStockphoto

Facebook, MySpace, Twitter, Xing und Co. - Jugendliche und junge Berufsanfänger tummeln sich heute ganz selbstverständlich in diesen sozialen Netzwerken. Auch für medizinische Fachangestellte (MFA) haben Internet-Plattformen ihre praktischen und nützlichen Seiten.

Idealerweise findet man darüber als MFA sogar eine neue, gute Arbeitsstelle oder - als Arzt - interessanten Austausch mit Kollegen und Interessenten für das eigene Praxis-Angebot (zum Beispiel für IGeL, praxisparalleles Gesundheitszentrum).

Einige Praxisteams sind schon aktiv bei der Nutzung von Social-Media-Portalen - wenige sogar mit eigenem Facebook-Profil -, andere trauen sich aus mangelnder Kenntnis (noch) nicht oder sind einfach zurückhaltend aus datenschutz- und berufsrechtlichen Gründen.

Soziale Netzwerke werden zum Austausch über Krankenheiten und Therapien genutzt

Schließlich lauern auch Gefahren, und das nicht nur beim Datenschutz. Aber es gilt zu bedenken, dass viele Patienten die sozialen Netzwerke längst für den Austausch über Krankheiten und Therapien nutzen.

Grundsätzlich müssen Nachrichten aus der Praxis - egal ob über E-Mail, Telefon oder über andere neue Marketingkanäle - professionell sein, und die Patientendaten müssen geschützt bleiben. Und wer sein Praxismarketing über die eigene Homepage hinaus zum Beispiel auf die Online-Plattform YouTube ausweiten möchte, muss sich auf die Schnelligkeit und den Facettenreichtum als neue und nicht zu unterschätzende Dimension im Web einstellen.

Aktive Internetnutzer orientieren sich an aktuellen Inhalten wie saisonalen Kampagnen zur Reise- und Urlaubszeit; bei veralteten Inhalten verlieren sie schnell das Interesse.

Ein geplantes Engagement der Arztpraxis auf der Plattform YouTube oder bei Social-Media-Angeboten wie Facebook sollte im Vorfeld sehr genau hinsichtlich juristischer und möglicher berufsrechtlicher Vorgaben analysiert und vor dem Start abgesichert werden.

Datenschutz: Patientendaten dürfen nicht in soziale Netzwerke gelangen

Denn unter die ärztliche Schweigepflicht fällt sogar, ob eine Person Patient einer Praxis ist. Umso schlimmer, wenn diese Verbindung ohne Zutun der Patienten bei Facebook auftaucht. So weist die Stiftung Gesundheit darauf hin, dass ein Facebook-Account keinesfalls vom Praxis-PC aus erstellt werden sollte.

Denn mit einem Klick können Patientendaten in das soziale Netzwerk gelangen und unbekannte Patienten werden einander als mögliche Freunde vorgestellt.

Außerdem speichert Facebook die Handynummern, Anschriften und E-Mail-Adressen, soweit verfügbar. Der "Gefällt mir"-Button ist also datenschutzrechtlich bedenklich.

In jedem Fall sollte die zuständige QM-Beauftragte in der Praxis darauf achten, dass der Umgang mit den sozialen Netzwerken verbindlich festgelegt wird.

Theresia Wölker aus Bendorf ist Personaltrainerin und Beraterin für Praxisteams.

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