Werbung nur noch nach vorheriger Einwilligung?

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BERLIN (eb). Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dringt darauf, die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zuzulassen. Derzeit ist die Übermittlung oder Nutzung von Daten zulässig, wenn es sich um listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf Beruf, Name, Titel, akademischen Grad, Anschrift, Geburtsjahr und Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser bestimmten Personengruppe beschränken. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht fordert er, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf zu verabschieden.

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