Kassenrezept

Zwei kleine Ziffern mit großer Wirkung

Ohne korrektes Update druckt die Praxis-EDV Kassenrezepte falsch aus. Die Probleme liegen dann in den Apotheken.

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Die Umstellung auf die E-Card und damit verbundene Softwareänderungen sorgen für Ärger in den Apotheken.

Die Umstellung auf die E-Card und damit verbundene Softwareänderungen sorgen für Ärger in den Apotheken.

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NEU-ISENBURG. Es geht zwar nur um einige kleinere Programme in Arztpraxen, die sich nicht auf die neuen Datenformate der elektronischen Gesundheitskarte angepasst haben - und deswegen auch keine Zertifizierung für das vierte Quartal bekommen haben.

Aber in den Apotheken hat sich das Problem schnell bemerkbar gemacht - und zu Rückfragen in Arztpraxen geführt, wie Recherchen der "Ärzte Zeitung" ergeben haben.

Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Januar 2015 und neue Rezeptköpfe (gleiches Format, aber Aufdruck neuer Daten) wurde unter anderem zum 1. Oktober das Institutionskennzeichen des Kostenträgers von einer siebenstelligen auf eine neunstellige Nummer umgestellt (vorangestellt die "10").

Auf neuen Rezepten heißt das Feld statt Kassen-Nr. nun Kostenträgerkennung. Lautete also z.B die IK der AOK Hessen bisher 5313145 (7-stellig), muss seit Oktober die IK 105313145 (9-stellig mit 10 vorangestellt) auf die Rezepte gedruckt werden - normalerweise macht die Arztsoftware das automatisch.

Das Problem: Bei einigen Herstellern von Arztsoftware erfolgte noch keine Umstellung auf das 9-stellige Druckformat, so dass zum Teil die letzten zwei Stellen des Kostenträger-IK auf den Rezepten fehlen, bei anderen wurden Nummern so überdruckt, dass sie in der Apotheke nicht mehr gelesen werden können.

Dadurch ist eine korrekte Prüfung auf vorhandene Rabattverträge in der Apotheke, die anhand der IK-Nummer über die Apothekensoftware erfolgt, nur schwer möglich.

Nullretaxation droht

Dass auch der Name der Krankenkasse auf dem Rezept steht, hilft nicht in jedem Fall weiter, denn manche Kassen nutzen mehrere IK.

Wird dann ein Präparat abgegeben, für das die Kasse keinen Rabattvertrag hat, droht den Apotheken eine Nullretaxation, das heißt sie erhalten kein Geld - weder für ihre Leistung noch für das abgegebene Medikament.

Außerdem können fehlerhafte Rezepte von den Rechenzentren der Apotheker nicht abgerechnet werden, sondern müssen dort einzeln korrigiert werden.

Die Nachfrage nach der korrekten IK sorgte daher für etliche Anrufe in Praxen, zum Teil verbunden mit der Bitte, das Rezept entsprechend zu ändern.Und auch beim Aufdruck der neunstelligen Nummer kam es vereinzelt zur Problemen.

Der Grund: Da alte Rezepte noch ein kleineres Feld für die IK Nummer haben, rutscht der Druck der längeren IK in das Nachbarfeld.

Das erschwerte das korrekte Eingeben der Nummer, vor allem wenn die Apotheken ein Kassenterminal nutzen, bei dem die Rezepte elektronisch eingelesen werden. (run/ger)

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