Spezialisierte Versorgung
Zwei neue Indikationen für die ASV
Der GBA hat zum Jahresende zwei neue Indikationen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung beschlossen: Lungentumoren und Sarkoidose (wir berichteten). Der Beschluss liegt jetzt beim Bundesgesundheitsministerium, das zwei Monate Zeit zur Prüfung hat. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger können sich Ärzte zur ASV anmelden.
In der Indikation Lungentumoren gilt für ASV-Teams eine jährliche Mindestmenge von 70 zu behandelnden Patienten, in der Indikation Sarkoidose wenigstens 50 Patienten, die sicher oder auf Verdacht diagnostiziert sind.
Die Teamleitung bei Lungentumoren kann ein Pneumologe, Hämatoonkologe oder Thoraxchirurg übernehmen. Diese Ärzte bilden auch das Kernteam, das noch um einen Strahlentherapeuten ergänzt wird. Werden im ASV-Team Patienten mit Herztumoren behandelt, muss dem Team zusätzlich auch ein Herzchirurg oder Kardiologe angehören.
Patienten, die an der seltenen Erkrankung Sarkoidose leiden, können künftig in der ASV von spezialisierten Teams aus Pneumologen und Rheumatologen behandelt werden.
Laut KBV berät der GBA derzeit über neuromuskuläre Erkrankungen und Kopf-Hals-Tumoren als weitere ASV-Indikationen. (eb)