"Innovationen erst prüfen, dann erstatten"

Der Spitzenverband der GKV will, dass neue Behandlungsmethoden im Krankenhaus erst dann bezahlt werden, wenn ihr Nutzen belegt ist. Die Kliniken weisen das Ansinnen zurück.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Hilft die neue Methode dem Patienten? Kassen wollen dies erst prüfen und dann zahlen.

Hilft die neue Methode dem Patienten? Kassen wollen dies erst prüfen und dann zahlen.

© Foto: bilderboxwww.fotolia.de

BERLIN/MOTZEN. Bislang gilt für die Einführung von Innovationen in Kliniken der Verbotsvorbehalt, festgeschrieben in Paragraf 137c SGB V: Danach werden Neuerungen so lange eingesetzt und von den Kassen bezahlt, bis der Nachweis erbracht wird, dass sie nicht nützlich sind. Erst dann kann der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Leistungen aus dem GKV-Katalog ausschließen.

Gänzlich anders wird im ambulanten Sektor verfahren. Hier gilt der Erlaubnisvorbehalt: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind vom GBA zunächst daraufhin zu überprüfen, ob sie nützlich für den Patienten und aus Sicht der Solidargemeinschaft wirtschaftlich sind. Erst wenn der GBA positiv entscheidet, bezahlen die Kassen.

Dem GKV-Spitzenverband ist diese Ungleichbehandlung ein Dorn im Auge. "Wir meinen, dass im stationären Sektor nicht ungefiltert und unkontrolliert neue Methoden eingeführt und teure Leistungen ins System kommen, die dann zu Lasten der GKV gehen", sagte die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, im brandenburgischen Motzen. Der Erlaubnisvorbehalt müsse auf den stationären Sektor ausgedehnt werden. Vor einer Erstattung müssten auch hier Nutzen und Schadenspotenzial einer neu eingeführten Behandlungsmethode überprüft werden. Denkbar sei aber, so Pfeiffer, dass vermeintlich innovative Verfahren zunächst in ausgewählten "Innovationszentren" eingeführt werden. Das sei allemal besser als eine Innovation gleich in der Breite anzuwenden, um dann festzustellen, dass sie keinen Nutzen hat.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist solche Überlegungen zurück. "Das wäre das Ende der modernen Medizin in Deutschland", sagte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, der "Ärzte Zeitung". Würden Neuerungen unter Erlaubnisvorbehalt gestellt, würden vielen Krankenhauspatienten notwendige Innovationen verwehrt.

Der Bundesverband der Medizintechnik-Hersteller (BVMed) warnte ebenfalls davor, am Verbotsvorbehalt zu rütteln. Dank der Regelung werde "innovative Medizintechnik allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung gestellt", betonte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Wenn man schon über eine Angleichung der unterschiedlichen Erstattungsregeln nachdenke, "dann sollte eher im ambulanten Bereich der Erlaubnisvorbehalt aufgehoben werden, denn der Genehmigungsvorbehalt durch den GBA behindert Innovationen, statt sie zu fördern". Wegen der durchlässigen Sektorengrenzen sei die Ungleichbehandlung ohnehin nicht mehr nachvollziehbar, sagte Schmitt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Qualitätssicherung im Krankenhaus

Routine rettet Leben: Wie Mindestmengen die Kliniklandschaft verändern

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Steigende Prävalenz

Kindliche Rückenschmerzen: Eine neue Volkskrankheit?

Lesetipps