Krankenfahrten

Verordnung bedingt hohe Pflegegrade

Ab 1. Januar 2017 muss der Pflegebescheid eines Patienten den Pflegegrad 3, 4 oder 5 ausweisen, wenn Vertragsärzte Krankenfahrten verordnen wollen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Bei der Verordnung von Krankenfahrten für pflegebedürftige Patienten müssen Vertragsärzte ab 2017 einige wichtige Änderungen beachten. Das zweite Pflegestärkungsgesetz sieht zum 1. Januar 2017 unter anderem die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade vor. Dadurch wurde laut KBV eine Anpassung der Krankentransport-Richtlinie erforderlich, wo in Paragraf 8 Absatz 3 derzeit auf Pflegestufen Bezug genommen wird.

Bislang können Vertragsärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnen und Krankenkassen diese Fahrten genehmigen, wenn Patienten einen Pflegebescheid mit Pflegestufe 2 oder 3 vorlegen. Ab 1. Januar 2017 muss der Pflegebescheid den Pflegegrad 3, 4 oder 5 ausweisen. Zudem müsse eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität vorliegen. Diese könne somatische oder kognitive Ursachen haben.

Bei Pflegegrad 4 und 5 wird die dauerhafte Einschränkung der Mobilität als gegeben angesehen. Bei Pflegegrad 3 ist sie nicht immer gegeben und muss vom Arzt individuell beurteilt werden, wie die KBV hinweist. Hat der Arzt festgestellt, dass ein Patient mit Pflegegrad 3 dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt ist, bescheinigt er dies. Dazu kreuzt er laut KBV "Dauerhafte Mobilitätseinschränkung" auf Formular 4 "Verordnung einer Krankenbeförderung" an.

Sonderregelung bei Pflegegrad 3

Beachten müssen Ärzte, dass sie künftig bei Patienten, die bisher Pflegestufe 2 haben und ab Januar in Pflegegrad 3 eingestuft sind, die Einschränkung nicht gesondert festzustellen brauchen. Hier gelte "Bestandsschutz". Auch hier werde die dauerhafte Mobilitätseinschränkung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf Verordnungsformular 4 bescheinigt.

Auf dem Verordnungsformular 4 "Verordnung einer Krankenfahrt" wird ab 2017 zunächst weiterhin auf die Pflegestufen 2 und 3 Bezug genommen, so die KBV. Bis zur Anpassung des Formulars an die neuen Pflegegrade sollen Ärzte hier vorerst weiterhin das Feld "Pflegestufe 2 bzw. 3 vorgelegt" ankreuzen, wenn sie Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 verordnen und eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt.

Die KBV hat in einer Praxisinformation die wichtigsten Informationen zur Neuregelung der Verordnung von Krankenfahrten bei pflegebedürftigen Patienten in einer Praxisinformation zusammengestellt. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Impfung gegen Gelbfieber: Ist eine Auffrischung nötig?

Lesetipps
Der Rücken eines Mannes mit Gürtelrose zeigt Vesikel.

© Chinamon / stock.adobe.com

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung