Entlassmanagement

Immer noch gravierende Defizite

Seit zwei Jahren gibt es den Rahmenvertrag Entlassmanagement. Zeit für eine Zwischenbilanz.

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:
Wie steht’s ums Entlassmanagement in deutschen Kliniken? Cindy Stoklossa, Annemarie Fajardo, Dr. Ramona Schumacher und Sarah Lucuc (v.l.) diskutieren über Versorgungsqualität.

Wie steht’s ums Entlassmanagement in deutschen Kliniken? Cindy Stoklossa, Annemarie Fajardo, Dr. Ramona Schumacher und Sarah Lucuc (v.l.) diskutieren über Versorgungsqualität.

© Stephanie Pilick

BERLIN. Der Informationsaustausch für die Nachbehandlung von Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt läuft auch im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags Entlassmanagement nicht reibungslos. Darin waren sich die Teilnehmer einer Diskussionsrunde mit einem Fokus auf die Pflege im Rahmen des Hauptstadtkongresses einig.

Um fehlende Informationen aufzufangen, können Checklisten helfen, sagte Annemarie Fajardo, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement Berlin. „Wenn in der aufnehmenden Einrichtung Informationen fehlen, können sie über Checklisten abgearbeitet werden“, sagt die Expertin, die auch als Beraterin tätig ist.

So könne es immer wieder vorkommen, dass bei der Entlassung aus der Klinik aufgrund von Zeitmangel Medikamente vergessen werden oder der Pflegeüberleitungsbogen fehlt, sagt Fajardo.

Sie empfiehlt deshalb, dass Pflegeeinrichtungen eine enge Verbindung zu Krankenhäusern suchen und im Idealfall am Tag der Entlassung eines Patienten mit einem Vertreter vor Ort sind, um mit Fachpersonal das Gespräch über die Nachsorge zur suchen.

Viel Ärger mit Entlassbriefen

Der im Oktober 2017 in Kraft getretene Rahmenvertrag Entlassmanagement regelt die Pflichten von Krankenhäusern zur Weiterbehandlung von Patienten nach der Entlassung. Dazu gehört ein Entlassbrief, der sich an den weiterbehandelnden Arzt richtet. Auch dürfen Kliniken für einen begrenzten Zeitraum Rezepte zur Medikation verschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Weiterbehandlung von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt reibungslos verläuft. Umfragen haben allerdings ergeben, dass weiterbehandelnde Ärzte mit den Entlassbriefen nicht immer zufrieden sind.

Anfangs waren Kliniken von der Möglichkeit begeistert, Rezepte für zu entlassende Patienten auszustellen, berichtet Cindy Stoklossa, zentrale fachliche Leiterin der Sozialdienste CCM/CVK/CBF der Charité in Berlin. Letztendlich setze das aber kaum ein Haus um. „Das eine ist die Regressgefahr, das andere die nötige Ausstattung mit entsprechenden Nadel- versus Laserdrucker mit unterschiedlichen Druckgrößeneinstellungen auf den Stationen“, sagte sie.

Die Datenschutzgrundverordnung sorge für weitere Hürden beim Entlassmanagement, sagt Stoklossa. Die EU-Regelung schreibt den Umfang mit personenbezogenen Daten vor. Das Entlassmanagement verlangt bereits, dass Patienten ihr Einverständnis für die Weiterverarbeitung von Daten schriftlich erklären.

Allerdings erstreckt sich diese Erklärung nicht auf die Fälle, in denen die Rentenversicherung für die Übernahme von Kosten in Anspruch genommen wird.

Dann müssen Patienten erneut um ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung gebeten werden. „Toll wäre es, wenn die Zustimmung zum Entlassmanagement alle Nachversorgungen und Kostenträger implementieren würde“, sagt Soklossa.

Geld für Digitalisierung fehlt

Kliniken haben schon immer Patienten entlassen, aber die seit 2017 geltenden Regelungen haben auch Vorteile gebracht, sagte Bastian Schott vom Klinikum Westfalen GmbH in Dortmund.

„Früher liefen viele Prozesse parallel, und es war nicht so transparent“, so Schott. Nachholbedarf sieht er beim digitalen Datenaustausch zwischen den Sektoren. „Da herrscht definitiv Verbesserungspotenzial.“

Ähnlich äußerte sich die Beraterin Fajardo. Sie sagte, dass es an Fördermitteln für die Digitalisierung fehlt. „Gerade beim Entlassmanagement brauchen wir die digitalen Schnittstellen.“

Wenn Programme aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sektorenübergreifend genutzt werden können, dann sei das ein Problem. „Wir kommen nicht darum herum, über Datenteilung zu sprechen“, so Fajardo.

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Influenza-Saison 2026/27

Bestellung von Grippe-Impfstoffen: jetzt!

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen