Kurzwirksame Analoga bleiben GKV-Leistung

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Vertragsärzte können mittlerweile in fast allen Fällen ihren Patienten mit Typ-2-Diabetes weiterhin kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verordnen, soweit dies medizinisch indiziert ist. Hintergrund dafür sind Rabattvereinbarungen, die die Hersteller Lilly, Novo Nordisk, Sanofi-Aventis und Berlin-Chemie inzwischen mit fast allen Kassen geschlossen haben. Sie sorgen dafür, dass kurzwirksame Analoga für die Kassen nicht teurer sind als Humaninsuline.

Dies macht es möglich, dass gesetzlich versicherte Patienten in ihrer Therapie trotz eines umstrittenen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom September 2006 nicht umgestellt werden müssen.

Der GBA war auf Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu der Ansicht gekommen, kurzwirksame Insulinanaloga für Patienten mit Typ-2- Diabetes seien nicht wirtschaftlich und dürften daher nicht zulasten der Kassen verordnet werden.

Durch die hohe Zahl von Direktverträgen der Hersteller mit allen großen und hunderten von kleineren Kassen gibt es nun eine Alternative zur Umstellung der Therapie auf ein Humaninsulin. Der Hersteller Novo Nordisk zum Beispiel weist in seiner aktuellen Liste lediglich neun Kassen auf, mit denen bislang kein Direktvertrag existiert.

Zudem können Ärzte dann von der GBA-Entscheidung abweichen, also kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verordnen, wenn erstens eine Allergie gegen Humaninsulin besteht, wenn zweitens auch durch eine Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist und wenn drittens aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit einem kurzwirksamen Analogon wirtschaftlicher ist. (fst)

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