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Was ist zu tun bei Verdacht auf Vogelgrippe?

BERLIN (run). Derzeit gibt es in Deutschland keinen Anlaß, sich vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus zu fürchten. Für den Fall, daß sich Menschen dennoch mit dem Virus H5N1 infizieren, hat das Robert-Koch-Institut (RKI) aber vorsorglich einen Plan erarbeitet, wie bei Patienten mit verdächtigen Grippe-Symptomen vorzugehen ist.

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Sobald sich ein Patient telefonisch zur Sprechstunde anmeldet oder persönlich vorstellt und an Fieber und einer schwere Atemwegserkrankung mit Symptomen wie Husten oder Atemnot oder anderen schweren klinischen Symptomen, etwa starkem Durchfall, leidet, sollte danach eine Reiseanamnese erhoben werden.

Ein Verdacht auf eine aviäre Influenza ergibt sich zum Beispiel, wenn ein Patient sich innerhalb der vergangenen sieben Tage in einem Gebiet mit bekannten Vogelgrippe-Erkrankungen durch H5N1 bei Wildvögeln oder Geflügel aufgehalten hat. Für einen konkreten Verdachtsfall gibt das RKI dann eine klare Falldefinition vor.

Ist diese erfüllt, muß das medizinische Personal vor einer möglichen Infektion (Mundschutz, Handschuhe) geschützt, ein Nasen- oder Rachenabstrich entnommen und ein Influenza-A-Schnelltest gemacht werden. Zudem muß der Patient über Verhaltensregeln zur Vermeidung einer Übertragung informiert werden.

Fällt der Schnelltest positiv aus, empfiehlt das RKI in seinem Flußdiagramm, einen neuen Abstrich zur weiteren Subtypisierung und molekularen Identifizierung des Erregers an ein geeignetes Labor oder das Nationale Referenzzentrum für Influenza in Berlin zu schicken. Im Fall einer gesicherten Influenza-A-Infektion sollte außerdemmit einem Neuraminidasehemmer behandelt werden.

Das Flußdiagramm kann eingesehen werden unter www.rki.de/cln_006/nn_226928/DE/Home/VogelgrippeLink.html__nnn=true

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