Ärzte in Brandenburg müssen bei Arzneiverordnungsprüfungen offensichtlich häufig ihren Sprechstundenbedarf rechtfertigen. Vor allem die AOK Nordost versucht nach Angaben der KV Brandenburg (KVBB), Ärzte für bestimmte Mittel in Regress zu nehmen, die sie über Sprechstundenbedarf bezogen haben.