KVB-Praxen

Unterversorgung in zwei weiteren Bezirken: KV Bayerns steuert gegen

In zwei Planungsbereichen muss die KV Bayerns gegen Unterversorgung ankämpfen. Dort können sich Haus- oder HNO-Ärzte auch in einer KV-Praxis anstellen lassen.

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Im Landkreis Donauwörth in Bayern gibt es nicht mehr genug Hausärzte.

Im Landkreis Donauwörth in Bayern gibt es nicht mehr genug Hausärzte.

© Marco2811 / stock.adobe.com

München. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) reagiert auf die anhaltende Unterversorgung in zwei Planungsbezirken. Sie hat deshalb die Förderbeträge für Hausärzte im Planungsbereich Donauwörth Nord (Schwaben) und für HNO-Ärzte im Landkreis Tirschenreuth (Oberpfalz) um 25 Prozent erhöht. Zudem besteht nun für Ärztinnen und Ärzte in beiden Regionen die Möglichkeit, sich in einer KVB-Praxis anstellen zu lassen oder eine solche voll ausgestattete KV-Praxis mit eigenem Sitz zu nutzen. Das teilte die KV am Dienstag mit.

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Für die Hausärzte im Landkreis Donauwörth Nord und die HNO-Ärzte im Landkreis Tirschenreuth hatte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits im November 2021 eine Unterversorgung festgestellt. Da das bisherige Förderprogramm die Unterversorgung nicht beseitigt habe, seien weitere Maßnahmen beschlossen worden, so die KV.

Förderung für Niederlassung erhöht

Eine Niederlassung wird in den betreffenden Regionen nun mit bis zu 112.500 Euro statt bisher mit bis zu 90.000 Euro gefördert. Eine Filialpraxis kann mit bis zu 28.125 Euro statt bisher mit bis zu 22.500 Euro bezuschusst werden. Auch die Förderungen für die Anstellung eines Arztes und die Zuschüsse zu den hierbei entstehenden Investitionskosten wurden entsprechend erhöht.

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Außerdem bietet die KV den Angaben zufolge Ärztinnen und Ärzten der betreffenden Fachgruppen in den beiden Regionen an, sich in einer KVB-Praxis anstellen zu lassen. Dies soll Interessierten den Start in eine eigene Praxis erleichtern und hat laut KV das Ziel, dass der angestellte Arzt die KVB-Praxis nach spätestens zwei Jahren übernimmt und in eigener Niederlassung weiterführt. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine von der KVB ausgestattete Praxis als Vertragsarzt in eigener Niederlassung zu nutzen. (eb)

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