„ÄrzteTag“-Podcast

Wie vermeiden Sie Regresse in der Wundversorgung, Herr Sommerbrodt?

Für Hausärztinnen und Hausärzte ist aktuell die Wunderversorgung ein drängendes Thema, weil durch eine Regelungslücke die Regressgefahr bei bestimmten Wundprodukten erheblich gewachsen ist. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Hausarzt Christian Sommerbrodt aus Wiesbaden, wie seine Praxis sich vor Regressen schützt. Thema im Podcast ist auch der Umgang mit den neuen Long-COVID-Ziffern im EBM.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

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Die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die chronische Wunden haben, kann eine teure Angelegenheit sein, wenn Produkte der modernen Wundversorgung zum Einsatz kommen. Seit den ersten Dezember-Tagen 2024 laufen verordnende Ärztinnen und Ärzte Gefahr, dass ihnen diese Kosten im Nachgang in Rechnung gestellt werden – in Form von Regressen.

Der Grund: Die Erstattungsfähigkeit für Wundprodukte der Klasse III, die mit pharmakologischen Wirkstoffen im Wundprodukt in der Wunde arbeiten, ist Anfang Dezember vergangenen Jahres ausgelaufen, wenn noch kein Nutzennachweis für das Produkt über Studien erbracht worden ist.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber es nicht mehr vor dem Bruch der Ampel-Koalition geschafft hat, die Verlängerung der Erstattungsfähigkeit dieser „sonstigen Produkte der Wundbehandlung“ umzusetzen. Dies war eigentlich geplant gewesen.

Einstufung nicht immer ganz eindeutig

Wie Ärztinnen und Ärzte mit dieser Regelungslücke aktuell umgehen können, erläutert Hausarzt Christian Sommerbrodt aus Wiesbaden im „ÄrzteTag“-Podcast. Ein Problem dabei sei, dass Preise und Einstufung in die Produktgruppe der Wundversorgung über die Praxisverwaltungssysteme (PVS) nicht geleistet werden, berichtet der Mediziner, der Mitglied des Bundesvorstands des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands ist und auch Landesvorsitzender des Verbands in Hessen.

Da aber die Einstufung eines Wundprodukts in Klasse II (zum Beispiel Alginate oder Hydrokolloide und Schaumstoffe) oder in Klasse III nicht immer ganz eindeutig sei, müssten Hausärztinnen und Hausärzte eigentlich in den Produktbeschreibungen nachschauen, um dies abzuklären. „Das ist in der Sprechstunde bei hohem Patientenandrang aber nicht leistbar“, betont Sommerbrodt.

Im Podcast beschreibt er mögliche Lösungsstrategien für Praxen, aber auch Hilfen, die beispielsweise die KV Hessen für ihre Mitglieder bereitstelle. Auch die AOK Niedersachsen habe – mit Einschränkungen – einen guten Überblick über die Produkte der Wundversorgung erarbeitet.

Neue Möglichkeiten der Abrechnung

Thema im Gespräch sind auch die neuen Gebührenordnungspositionen zur Versorgung von Long-COVID-Patienten im neuen EBM-Unterkapitel 37.8. Sommerbrodt beschreibt die Relevanz dieses Krankheitsbildes im Versorgungsgeschehen einer Hausarztpraxis, das Vorgehen im Zusammenwirken mit den Fachkolleginnen und -kollegen.

Und er beschreibt die neuen Möglichkeiten der Abrechnung. Diese könnten durchaus dazu beitragen, die Versorgung dieser Patientengruppe zu verbessern, glaubt der Hausarzt aus Wiesbaden.

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