Auf Eis gelegt

Barmer setzt Online-Versorgungskonzept mit orthopädischen Einlagen aus

Im Sommer hatte die Barmer ein neues digitales Versorgungsangebot für Einlagesohlen angekündigt – das Angebot ist nun ausgesetzt. Die Kassenaufsicht hat Fragen.

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Medizinische Einlagesohlen bequem von zu Hause aus bestellen? Eine Kooperation der Barmer machte es möglich – für einige Wochen. Nun liegt der Vertrag auf Eis. Es gibt rechtliche Bedenken.

Medizinische Einlagesohlen bequem von zu Hause aus bestellen? Eine Kooperation der Barmer machte es möglich – für einige Wochen. Nun liegt der Vertrag auf Eis. Es gibt rechtliche Bedenken.

© dragana991 / Getty Images / iStock

Berlin. Die Barmer hat ihr Angebot zur Online-Versorgung ihrer Versicherten mit orthopädischen Einlagen vorerst ausgesetzt.

Wie die Krankenkasse auf Nachfrage bestätigt, müssten zunächst rechtliche Fragen des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) geklärt werden. Dabei gehe es darum, „ob der Vertrag in allen Punkten konform mit den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses ist“, wie ein Sprecher der Barmer erklärt. Das BAS nennt auf Nachfrage konkrete aufsichtsrechtliche Bedenken. „Hintergrund ist, dass die vertraglichen Regelungen in den Punkten Beratung, Einweisung der Versicherten sowie Lieferung des Produktes nicht den Qualitätsanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses entsprechen.“

Seit August ermöglichte eine Kooperation zwischen Barmer und der Firma Meevo Versicherten der Krankenkasse, orthopädische Einlagen per Online-Bestellung anfertigen zu lassen. Die Anpassung der Einlagen erfolgte über ein zugesandtes Vermessungsset, die Fertigung im Sanitätshaus.

BIV-OT: Verstöße gegen Mindeststandards

Die Kooperation stößt bei medizinischen Fachverbänden auf massive Kritik. Sie meldeten in einer gemeinsamen Stellungnahme Zweifel an, ob das digitale Versorgungskonzept den Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses gerecht werden kann.

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Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hatte eigenen Angaben zufolge auch der Kassenaufsicht, dem BAS, „Verstöße gegen die gesetzlichen Mindeststandards, die für eine Einlagenversorgung auf Rezept gelten“ angezeigt.

Seiner Einschätzung nach ist die Online-Versorgung mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Durch die Selbstvermessung der Versicherten mittels eines zwei-dimensionalen Abdrucks sei „das therapeutische Ziel (Rückfußaufrichtung, Druckumverteilung) nicht zu definieren, da relevante Informationen (z.B. Flexibilität der Fehlstellung) fehlen“, hieß es seitens verschiedener medizinischer Fachgesellschaften.

Barmer: Versicherte mit Angebot zufrieden

Die Barmer zeigt sich in Ihrer Antwort am Mittwoch „selbstverständlich überzeugt“, dass die Kooperation die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses erfülle. Der „große Teil der Versicherten“ sei mit dieser Form der Versorgung außerdem „sehr zufrieden“. Die Patienten wurden demnach routinemäßig rund zwei Wochen nach Erhalt der Einlagen nach ihrer Meinung gefragt. Von fünf zu vergebenden Sternen wurden im Durchschnitt 4,8 Sterne vergeben.

„Das bekräftigt uns darin, nach Wegen zu suchen, den Vertrag so bald wie möglich wieder aufleben zu lassen. Unser Ziel ist es, unseren Versicherten innovative, digital unterstützte und qualitativ hochwertige Versorgungsangebote alternativ zu etablierten Versorgungswegen anzubieten“, so der Barmer-Sprecher. Angestrebt würden zudem entsprechende Klarstellungen und gegebenenfalls Anpassungen im Hilfsmittelverzeichnis.

Der BIV-OT hingegen reagiert in einer aktuellen Mitteilung erleichtert auf das Aussetzen der Kooperation. „Wir sind sehr froh, dass die höchste Aufsichtsbehörde offensichtlich unserer Rechtsauffassung gefolgt ist“, kommentiert BIV-OT-Präsident Alf Reuter. (mu)

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