Regierung

Die Sprechstunden nicht im Blick

25 statt mindestens 20 Stunden fordert die Koalition – „Schaufensterpolitik“, sagen die Grünen. Einen Überblick, wie viel Zeit Ärzte derzeit für Kassenpatienten aufbringen, hat die Regierung aber nicht.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Blick auf die Öffnungszeiten - auch so wird überprüft, ob Ärzte der derzeitigen Vorgabe von 20 Stunden für Kassenpatienten nachkommen.

Blick auf die Öffnungszeiten - auch so wird überprüft, ob Ärzte der derzeitigen Vorgabe von 20 Stunden für Kassenpatienten nachkommen.

© Michaela Illian

BERLIN. Die Grünen im Bundestag werfen der Bundesregierung "Schaufensterpolitik" im Zusammenhang mit dem Vorhaben vor, die Zahl der Mindestsprechstunden für Vertragsärzte von 20 auf 25 zu erhöhen.

"Ein Sprechstundenumfang, der nur auf dem Papier steht, nützen den Patienten gar nichts", sagte die grüne Abgeordnete Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik ihrer Fraktion.

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage kann die Bundesregierung nur wenig Zahlenmaterial aufbieten, in welchem Umfang Vertragsärzte ihre Praxen öffnen.

Einhaltung der Versorgungsaufträge wird überprüft

Bereits seit drei Jahren schreibt Paragraf 95 Absatz 3 Satz 4 f. SGB V vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen die Einhaltung der Versorgungsaufträge überprüfen sollen. Die Ergebnisse sollen die Körperschaften mindestens einmal jährlich an die Landes- und Zulassungsausschüsse übermitteln.

In der Praxis hat sich hier ein Kontroll-Föderalismus etabliert: "Bundesweite Vorgaben der KBV zur Überprüfung der Einhaltung des jeweiligen vertragsärztlichen Versorgungsauftrags existieren nicht", heißt es in der Antwort. Es sei der Job der jeweiligen KVen, dafür "geeignete Kriterien zu Grunde zu legen".

Drei Wege der Überprüfung

Manche KVen orientierten sich an den Prüf- und Kalkulationszeiten im EBM, um daraus einen Referenzwert je Arzt in Stunden zu vermitteln.

Andere KVen wiederum würden sich Fallzahlen oder Punktleistungsvolumina anschauen, um dann im Vergleich zum Durchschnitt "auffällige" Praxen zu identifizieren.

Ein dritter Weg bestehe darin, die Öffnungszeiten der Praxen zu sichten, die in den Landesarztregistern gemeldet werden, um sie mit der Vorgabe von 20 Stunden zu vergleichen.

Unabhängig von der jeweiligen Herangehensweise würden alle KVen den gesetzlichen Prüfauftrag umsetzen "oder planen dies zum nächsten erreichbaren Termin". "Auffällig" gewordene Ärzte würden zunächst um Stellungnahme gebeten.

Zulassungsentzug möglich

Wenn sich die Hinweise auf einen zu geringen Umfang der Sprechstunden verdichten, werde der betreffende Arzt "mit zunehmendem Nachdruck" aufgefordert, seinen Versorgungsauftrag entsprechend den Vorgaben des Bundesmantelvertrags zu erfüllen. Zulassungsausschüsse könnten einem Vertragsarzt diesen hälftig oder auch voll entziehen, heißt es.

"Von dieser Möglichkeit sei in den Regionen im Bedarfsfall auch bereits Gebrauch gemacht worden", berichtet die Regierung unter Verweis auf die KBV.

Mehr Kontrollen und Berichtspflichten als bisher plant die Regierung nicht. So gibt es beispielsweise bisher keine ausdrückliche Verpflichtung für die KBV, das Bundesgesundheitsministerium über die Ergebnisse der Prüfungen zu den Sprechstundenzeiten zu informieren.

Das Ministerium habe als Aufsichtsbehörde ohnehin das Recht, sich Unterlagen vorlegen oder Auskünfte erteilen zu lassen. Das sei "ausreichend". Auch wird die Information der Öffentlichkeit über die Prüfergebnisse für "nicht erforderlich gehalten".

Halbe Sitze sind selten

Nach den Zahlen der KBV nehmen hälftige Versorgungsaufträge zwar zu, sind in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung bei Hausärzten jedoch gering. So hatten Ende vergangenen Jahres von 28.372 Allgemeinärzten nur 796 einen halben Sitz, das entspricht 2,8 Prozent. Das entspricht einer Zunahme von 7,9 Prozent im Vergleich zu 2016.

Von 11.606 hausärztlichen Internisten verfügten im Vorjahr 386 über einen halben Versorgungsauftrag (3,3 Prozent). Das entspricht in dieser Arztgruppe einem Anstieg von 8,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert.

Ausweitung der Sprechstundenzeit nur gegen mehr Honorar

Unterdessen stößt die Forderung der Koalition nach einer Erhöhung der Sprechstundenzeit in der Ärzteschaft weiterhin auf Widerstand.

Auch in der Politik sei es völlig unstrittig, dass Vertragsärzte im Schnitt weit über 50 Stunden pro Woche arbeiten, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Videointerview mit der "Ärzte Zeitung". Er verstehe diese Forderung eher als "Metapher" für die Forderung der Politik nach mehr Terminen. Klar sein müsse, dass jede Forderung nach mehr Sprechstundenzeit auch ein Mehr an Honorar nach sich ziehen müsse.

Spahn: Zusätzliche Vergütung für Ärzte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetags versucht, den Konflikt zu deeskalieren. "Wir wollen aber bei einer Minderheit (der Ärzte, die Red.) eingreifen, die ihren Versorgungsauftrag nicht voll ausfüllt", sagte er im Interview mit der "Ärzte Zeitung".

Er stellte klar, dass die Mehrleistung ein finanzielles Äquivalent benötigt: "Mehr Patienten als bisher zu behandeln, muss sich für die Ärzte lohnen. Das muss zusätzlich vergütet werden, und zwar extrabudgetär."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Politik als Windmaschine

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