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Kritik an Lauterbachs „Gesundes-Herz-Gesetz“

Ehemaliger IQWiG-Chef Windeler: „Check-ups machen Menschen krank“

Veröffentlicht:

Berlin. Der ehemalige Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Professor Jürgen Windeler, hat das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) scharf kritisiert. „Check-ups machen die Menschen krank, sie machen durch Laboruntersuchungen aus gesunden Menschen von jetzt auf gleich Kranke, und zwar oft lebenslang“, sagte Windeler im Interview mit der Ärzte Zeitung.

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In seinem „Gesundes-Herz-Gesetz“ plant Minister Lauterbach Herz-Checks für Erwachsene ab 25 Jahren. Für Kinder soll es zusätzliche Untersuchungen auf Fettstoffwechselstörungen geben. Auch sollen die Verordnungsfähigkeit für Statine deutliche ausgeweitet werden.

Windeler kritisierte das breit geplante Screening: „Eine Diagnose ist immer erst einmal ein Schaden.“ Denn ein Vorteil einer frühen Diagnose sei „nicht sicher“. Einen solchen Nutzen könne man „nur in großen Studien untersuchen, und diese großen Studien gibt es für die geplanten Checks nicht“.

Ein breites Screening bringe die Gefahr von Überdiagnostik: Es könnten auch Menschen eine Diagnose erhalten, „die in ihrem Leben nie einen Herzinfarkt bekommen hätten und sehr viel entspannter und ohne Statine gelebt hätten, wenn sie nicht irgendeinen merkwürdigen Check-up gemacht hätten“.

Grundlagen des SGB V „beerdigt“

Auch kritisierte Windeler die geplante bereite Verordnungsfähigkeit für Statine. „In einem Gesetz festzulegen, ab welcher konkreten, fein justierten Indikationsstellung man eine Medikamententherapie macht, ist ehrlich gesagt völlig gaga. Wenn sich die Evidenzlage ändert, muss künftig der Bundestag ein neues Gesetz beschließen, um die Verordnungsfähigkeit zu ändern. Das ist Absurdität im Quadrat.“ Windeler: „Eine Indikationsstellung ist eine ureigene medizinische Aufgabe und gehört nicht in ein Gesetz“, sagte Windeler.

Mit seinen Plänen beerdige Gesundheitsminister Lauterbach zudem „die Grundlagen des Sozialgesetzbuchs V, das Wirtschaftlichkeitsgebot“, kritisierte Windeler. „Jetzt kommt ein – nehmen wir mal an, wohlüberlegter – Gesetzentwurf und sagt, das ist jetzt nicht so wichtig, hier soll das nicht gelten, bei einem Verfahren, das nicht evidenzbasiert ist. Hier werden die Grundfesten des Sozialgesetzbuchs V angetastet und die evidenzbasierte Medizin gleich mit beseitigt.“ (nös)

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