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Infektionsschutz

Kompetenzen jetzt straffer geregelt

Die Bundesregierung hat die Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden beim Infektionsschutz klarer geregelt. Sie reagiert damit auch auf die EHEC-Krise von 2011, bei der es zu einem Informationschaos der beteiligten Behörden und Ministerien kam.

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BERLIN. Die Bundesregierung hat Lehren aus der EHEC-Krise gezogen: Künftig wird für Behörden von Bund und Ländern genauer vorgeschrieben, wie sie bei Ausbruch oder Einschleppung bedrohlicher Krankheiten zusammenarbeiten sollen, um eine Verbreitung zu verhindern.

Im Fokus stehen dabei vor allem das Robert-Koch-Institut (RKI), das Bundesministerium für Gesundheit sowie die öffentlichen Gesundheitsdienste der Länder.

Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, der auch der Bundesrat bereits zugestimmt hat.

Während der EHEC-Krise im Mai 2011 hat es wiederholt Kritik an der Abstimmung und gegenseitigen Information der beteiligten Behörden und Ministerien auf Bund- und Länderebene gegeben.

Die Kommunikation soll etwa durch Listen verbessert werden, auf denen die Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei Behörden und Handelszentren wie Flughäfen und Häfen aber auch Experten für Infektionsschutz stehen. Das RKI übernimmt dafür die Koordination.

RKI ist zentrale Anlaufstelle im Krisenfall

Ebenso ist das RKI die zentrale Anlaufstelle, um das Auftreten und den Verdacht auf bedrohliche Krankheiten zu analysieren, die Infektionsgefahr zu bewerten und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen der einzelnen Behörden zu koordinieren.

Um ein Zuständigkeitschaos verschiedener Ministerien künftig zu verhindern, kann das RKI eine "Task Force" mit Mitgliedern der unterschiedlichen Beteiligten zusammenstellen.

Auch die Aufklärung der Bevölkerung sowie der Medien soll künftig einheitlicher werden, um Verwirrung zu vermeiden. So soll der Bund über wissenschaftliche Fragen, die länderübergreifende Gesamtentwicklung der Lage und internationale Bezüge informieren.

Länder und Kommunen klären über die regionale Situation auf. Medizinische Verhaltensempfehlungen und Schutzmaßnahmen werden zunächst abgestimmt und dann von Bund, Ländern und Kommunen der Öffentlichkeit mitgeteilt. Zusätzlich erstellt das RKI regelmäßig Lageberichte für die Öffentlichkeit.

"Durch die verbesserte Abstimmung der beteiligten Akteure können bedrohliche Krankheitsausbrüche künftig noch besser bewältigt werden", kommentierte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die getroffenen Maßnahmen. (jvb)

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