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G-BA-Vorgaben

Kritik: Richtlinie zur Kinderherzchirurgie verletzt Gleichwertigkeit der Pflegeausbildung

Pflegefachkräfte mit generalistischer Ausbildung müssen Zusatzanforderungen erfüllen, damit Kliniken sie in der Kinderherzchirurgie einsetzen können. Länder und DKG kritisieren das.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag die Richtlinie zur Kinderherzchirurgie an das Pflegeberufegesetz angepasst.

Wie in der Richtlinie zur Kinderonkologie wird nun auch in den Qualitätssicherungs-Vorgaben für die Herzchirurgie vorgeschrieben, dass Pflegefachfrauen und -männer einen „Vertiefungseinsatz“ in pädiatrischer Versorgung sowie – anders als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger – ein bestimmtes Stundenquantum in einer pädiatrischen oder neonatologischen Akutversorgung vorweisen müssen.

Die Onkologie-Richtlinie war vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet worden. Der G-BA geht deshalb davon aus, dass eine entsprechende Anpassung der Kinderherzchirurgie-Richtlinie auch grünes Licht erhalten wird.

Kritik an den Anforderungen kamen in der G-BA-Sitzung sowohl von den Bundesländern als auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Beide sahen die Gleichwertigkeit zwischen alter und neuer Pflegeausbildung verletzt. Sie stimmten der Änderung der Richtlinie nicht zu. (juk)

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