Kommentar zum Hilfsmittelbericht

Mehr Transparenz kann nicht schaden

Ein Kassenbericht zeigt auf: Die bisherigen Transparenzgebote zur Heil- und Hilfsmittelversorgung reichen nicht aus.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Warum das Sachleistungsprinzip bei orthopädischen Einlagen, Hörgeräten oder Inkontinenzhilfen durchbrochen wird, dazu gibt es keine gesicherte Erkenntnis im am Montag vorgelegten Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands.

Das liegt daran, dass der Gesetzgeber die Hersteller, die Sanitätshäuser, die orthopädischen Schuster und weitere nur darauf verpflichtet hat, den Kassen mitzuteilen, wie viel ein Versicherter zugezahlt hat. Warum der Versicherte sich gegen die reine Kassenleistung entschieden hat, muss nicht angegeben werden.

Mehrere Kassen haben sich daher in Versichertenbefragungen auf Spurensuche begeben. Dabei stellte sich heraus, dass viele Versicherte zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und einer Mehrkostenzahlung nur schwer unterscheiden können. Dieses Manko können Anbieter nutzen, um Produkte mit für sie höherer Gewinnspanne an Mann und Frau zu bringen.

Individueller Zuschnitt verständlich

Das ist nicht zwingend verwerflich. Bei orthopädischen Einlagen mag das Kassenprodukt zwar „ausreichend und bedarfsgerecht“ sein, dem Betroffenen aber unbequem erscheinen. Auch bei Hörgeräten, die den Löwenanteil der Mehrkosten auslösen, ist ein individueller Zuschnitt verständlich. Die Kassen räumen selbst ein, dass die Kassenmodelle für den Opernbesuch nicht zwingend taugen.

Kritisch wird es zum Beispiel bei Inkontinenzprodukten, deren Verbraucher eine vulnerable Gruppe bilden. Reicht dem Lieferanten der mit der Kasse als Generaleinkäuferin für ihre Versicherten vereinbarte Preis für die Windeln nicht aus, belegt er die Ware schon einmal mit einem „Qualitätszuschlag“.

Das ist unzulässig. So genannte „Patientenerklärungen“, in denen Betroffene den Wunsch nach höherwertiger Versorgung unterzeichnen, sind nicht besser. Schließlich haben die Versicherten einen Anspruch auf Inkontinenzprodukte in ausreichender Qualität und Menge.

Mehr Anbieter könnten nicht schaden

Dass die Kassen den Wettbewerb um Qualität an dieser Stelle nicht wirklich fördern, hat der Gesetzgeber bereits aufgegriffen. Mehr Anbieter zum Beispiel könnten nicht schaden.

Dazu würde man sich für den dritten Mehrkostenbericht, der in einem Jahr fällig ist, wünschen, dass die Leistungserbringer nicht nur den Umfang der Mehrkosten, sondern auch die Gründe dafür angeben müssten.

Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com

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