2G?

Verbände fordern Corona-Zutrittsbeschränkungen für Unikliniken und Fakultäten

Hochschulmediziner wollen die 2G-Regel in Unikliniken, außer für Besucher. Gastroenterologen raten derweil indirekt Endoskopien nur bei Geimpften durchzuführen.

Veröffentlicht:
Genesen oder geimpft sollte in Sachen Corona an Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten gelten, meint die Deutsche Hochschulmedizin.

Genesen oder geimpft sollte in Sachen Corona an Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten gelten, meint die Deutsche Hochschulmedizin.

© Wolfgang Kumm/dpa

Berlin/Ulm. Die Deutsche Hochschulmedizin plädiert dafür, an Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten die 2G-Regel (COVID-Genesene oder Geimpfte) anzuwenden. Dies sei in der Krankenversorgung ein wichtiger Beitrag im Sinne der Patientensicherheit, so Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands. Auch wenn in den Unikliniken eine sehr hohe Impfquote gegen das Coronavirus erreicht worden sei, werde mit dieser Vorsichtsmaßnahme weiteres Vertrauen bei Patienten geschaffen.

Dies sollte auch für die Medizinstudenten gelten, fordert Professor Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags: „Sie haben im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung Kontakt zu Patientinnen und Patienten und sollten diesbezüglich mit den Mitarbeitenden in den Unikliniken gleichgestellt sein.“

Für Besucher der Unikliniken sollte nach dem Willen des Verbands die 3G-Regel (geimpft, genesen und getestet) gelten. Damit könne auch der Kontakt von Patienten zu Kindern und anderen Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln aufrechterhalten werden.

Endoskopien nur für Geimpfte?

Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands rät seinen Mitglieder unterdessen indirekt, Endoskopien nur noch bei gegen SARS-CoV-2 geimpften Patienten vorzunehmen.

Zwar könne der Verband Praxisinhabern „keine Empfehlung für eine generelle Einforderung der 3G- oder gar 2G-Regel in der Praxis geben“, so Sprecherin Dr. Katja Klugewitz, dies müsse jeder Arzt für sich selbst entscheiden. Aber man empfehle unter dem Eindruck der Delta-Welle allen Patienten im Interesse und zur Sicherheit aller Beteiligten, sich vor planbaren Untersuchungen gegen Corona impfen zu lassen.

Klugewitz verweist angesichts der Delta-Variante und der abebbenden Impfbereitschaft auf das Infektionsrisiko für das Praxispersonal. Die überwiegende Anzahl der Patienten, die in die gastroenterologischen Praxen kämen, seien keine Notfälle, sondern kämen zur endoskopischen Abklärung von Verdauungsbeschwerden, zur Behandlung chronischer Beschwerden oder zur Darmkrebsvorsorge. Von daher sei eine vorherige Impfung zumutbar. (bar)

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Kommentare
Dr. Gundolf Trapp 05.09.202111:14 Uhr

Wenn es wirklich um Patientensicherheit geht, ist die einzige logische Konsequen, dass sich alle (allso auch geimpfte) Mitarbeiter und Patienten testen. Impfungen schützen vor schweren Verläufen, aber nicht vor Transmission. Selbst Herr Drosten gibt zu, dass 3-6 Monate nach Impfung eine Virusübertragung möglich ist. Logische Schlussfolgerung im medizinischen Bereich 1G-Regel = Testpflichtfür alle!

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