ifo-Umfrage

Arbeitszeiterfassung sorgt für Verunsicherung

Arbeitszeiterfassung stellt Ärzte und Klinikbetreiber vor Herausforderungen. Vor allem das Wie sorgt für Verunsicherung, wie eine Umfrage offenbart.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Elektronische Zeiterfassung ist oft bereits Usus. Dennoch sorgt ein EuGH-Urteil aus dem Mai weiter für Sorgenfalten

Elektronische Zeiterfassung ist oft bereits Usus. Dennoch sorgt ein EuGH-Urteil aus dem Mai weiter für Sorgenfalten

© picture alliance/PCS Systemtechnik/dpa

MÜNCHEN. Für die meisten Ärzte, Klinikbetreiber und Unternehmer gehört die Arbeitszeiterfassung zum Alltag – und dennoch fürchten die meisten Personalleiter die drohende Verschärfung der Dokumentationspflichten.

Das geht aus einer aktuellen Umfrage des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung im zweiten Quartal unter 1000 Personalleitern hervor.

Erst Mitte Mai hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Mit ihrem Urteil verpflichteten die Richter Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch in einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System vollständig zu erfassen.

Ob das Arbeitszeitgesetz der Bundesrepublik, das derzeit lediglich zu einer Dokumentation der Überstunden verpflichtet, geändert werden muss, um dem Urteil des EuGH gerecht zu werden, ist derzeit noch unklar. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnte schon kurz nach dem Urteil vor „Schnellschüssen“.

Zeiterfassung ja, aber...

Knapp vier Monate nach dem Urteil, ist die Verunsicherung unter Arbeitgebern weiterhin hoch, wie die ifo-Zahlen zeigen.

Insgesamt erfassen zwar die meisten Unternehmen bereits die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigen. Insbesondere Arztpraxen und Kliniken sehen sich jedoch mit der Herausforderung konfrontiert, dass oftmals mehrere Arbeitszeitmodelle zu erfassen sind.

Auffällig ist an den ifo-Zahlen: Die Mehrheit der Befragten dokumentiert präziser, als es das deutsche Recht von ihnen verlangt: Etwa die Hälfte der Befragten nutzt ein einzelnes Erfassungssystem (51 Prozent), 16 Prozent setzen auf die schriftliche Dokumentation.

Eine Kombination aus elektronischer Zeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit fordern rund sechs Prozent der Befragten. Und nur zwei Prozent der Personalleiter dokumentieren, wie es das Arbeitszeitgesetz vorschreibt, nur die Überstunden.

Arbeitgeber sind verunsichert

Viele Personalverantwortliche befürchten laut ifo dennoch, „dass die aktuell in ihrem Unternehmen praktizierte Art der Arbeitszeiterfassung einer Neuregelung nicht standhalten würde.“

Sie befürchten allen voran deutlichen bürokratischen Mehraufwand (54 Prozent) und weniger Flexibilität (34 Prozent) durch eine verschärfte Dokumentationspflicht.

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