Mobbing

Attest sichert Arbeitslosengeld

Ärzte können Opfern von Mobbing eine Menge Ärger ersparen - beim Arbeitsamt. Denn wenn sie die Belastung durch das Mobbing richtig dokumentieren, bleiben die Betroffenen am Ende nicht an Hartz IV hängen.

Veröffentlicht:

MAINZ. Patienten, die über Mobbing klagen, sollten vor der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nochmals in die Praxis bestellt werden.

Denn mit einem Attest über die psychischen Belastungen können Ärzte Mobbingopfern wenigstens ihren Anspruch auf sofortiges Arbeitslosengeld sichern, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervorgeht.

Der Klägerin sprach das LSG nun aber wenigstens Hartz IV zu. Sie hatte ihre Stelle wegen Mobbings aufgegeben, ohne sich vorher ihre damit verbundenen psychischen Belastungen ärztlich bestätigen zu lassen.

Die Arbeitsagentur meinte daher, sie habe keinen "wichtigen Grund" für ihre Kündigung gehabt und verhängte eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Um die zwölf Wochen ohne Einkommen zu überbrücken, beantragte die Frau Hartz IV. Das Jobcenter zahlte zwar, verlangte die Hartz-IV-Leistungen später aber wieder zurück: Sie habe ohne "wichtigen Grund" ihre Arbeitslosigkeit selbst verursacht.

Doch das Mobbingopfer muss die Hartz-IV-Leistungen nicht zurückzahlen, urteilte das LSG. Die Messlatte eines "wichtigen Grundes" hänge beim steuerfinanzierten und existenzsichernden Hartz IV niedriger als beim Arbeitslosengeld.

Die Frau habe die wiederkehrenden Herabsetzungen durch Kollegen nachvollziehbar dargestellt und damit ihre Eigenkündigung ausreichend begründet.

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 3 AS 159/12

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