BGH: Kostenlose Arzneidatenbank beeinflusst Ärzte nicht

Der Bundesgerichtshof sieht in werbefinanzierten Arzneidatenbanken keine Beeinflussung der Ärzte beim Verordnungsverhalten. Daher dürfen sie weiter abgegeben werden.

Veröffentlicht:
Unbedenklich: Klick in kostenfreier Arzneidatenbank.

Unbedenklich: Klick in kostenfreier Arzneidatenbank.

© 18percentgrey / fotolia.com

KARLSRUHE (mwo). Arzneimitteldatenbanken dürfen weiterhin Werbung enthalten und kostenfrei abgegeben werden. Eine werbefinanzierte Datenbank ist keine unzulässige Werbegabe, heißt es in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Damit gaben die Karlsruher Richter der ifap GmbH im Streit mit ihrem Wettbewerber ePrax AG recht.

ePrax AG klagte gegen Konkurrent

Die Münchener ePrax AG ist Anbieter der werbefreien, aber dafür kostenpflichtigen Scholz Datenbank. Wettbewerber ifap mit Sitz in Martinsried bei München bietet das Programm "ifap praxisCenter" an. Es enthält Werbung, ist dafür aber für Ärzte kostenlos.

Mit seiner Klage wollte ePrax das Konkurrenzprodukt verbieten lassen. Es sei eine unzulässige Werbegabe, die zudem mit ihrer Werbung die Ärzte berufsordnungswidrig beeinflusse.

Das Landgericht München I war dem noch gefolgt, das OLG München dagegen wies die Klage ab.

BGH bestätigt Urteil des OLG München

Dies hat in oberster Instanz nun auch der BGH bestätigt. Zwar könnten nicht nur Arzneien, sondern auch Kassetten, Bücher oder Zeitschriften eine Werbegabe sein, die Ärzte unzulässig beeinflusst.

Entscheidend sei die Sichtweise der Empfänger. Denn eine Beeinflussungsgefahr bestehe nicht, wenn Ärzte in der Zuwendung gar kein Werbegeschenk sehen.

Das treffe hier zu. Es sei nicht davon auszugehen, dass Ärzte die beworbenen Arzneimittel bevorzugt verschreiben, nur um die Arzneidatenbank auch künftig kostenlos zu erhalten.

Daher sei auch der Vorwurf unberechtigt, die Datenbank-Werbung könne Ärzte zu einem berufsrechtswidrigen Verhalten anstiften.

Werbung muss deutlich gekennzeichnet sein

Ärzte dürften nur von der KBV zertifizierte Arzneidatenbanken verwenden, so der BGH weiter. Dabei müsse Werbung deutlich gekennzeichnet sein.

Zudem dürfe keine Programmfunktion hinter der Werbung liegen. Insbesondere darf danach ein Klick auf die Werbung nicht zu einem Eintrag auf dem Rezept führen.

Az.: I ZR 13/10

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Wahlfreiheit bei Arzneien bleibt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxis-PC, Konnektor und andere Elektrogeräte

Elektroschrott: Wie Praxen Altgeräte sicher entsorgen

Langjähriger Verbandschef meldet sich zurück

Werner Baumgärtner will bei Neuwahl des MEDI-Vorstands mitreden

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein todkranker Patient liegt in einem Bett auf der Palliativstation im Krankenhaus.

© ARMMY PICCA / stock.adobe.com

Palliativregisteranalyse

Menschen mit Krebs: Viel Schmerz am Lebensende