Telemedizin

Diagnose von Hautflecken per Smartphone

Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots wirkt. Die Teledermatologie-Anwendung AppDoc soll Patienten mit verdächtigen Hautflecken zu einer schnelleren Diagnose verhelfen.

Veröffentlicht:
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat jetzt den Antrag für die erste teledermatologische Smartphone-Anwendung – AppDoc – genehmigt.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat jetzt den Antrag für die erste teledermatologische Smartphone-Anwendung – AppDoc – genehmigt.

© Titus Brinker

HEIDELBERG. Zum ersten Mal dürfen Hautfachärzte ohne persönlichen Kontakt zum Patienten eine digitale Diagnose bei einem verdächtigen Hautfleck stellen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg habe jetzt den Antrag für die erste teledermatologische Smartphone-Anwendung genehmigt, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), der Uniklinik Heidelberg und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT).

An den drei Einrichtungen in Heidelberg, in Kooperation mit dem Universitätsklinikum in Essen, ist die Anwendung AppDoc auch entwickelt worden. „AppDoc“ steht über die Webseite www.online-hautarzt.net sowie für iPhones und Android Smartphones zum Download zur Verfügung.

Für Nutzer, die ihre Hautstellen online an die Fachärzte schicken, ist der Service anonym. Um sich eine Erstmeinung einzuholen, müssten drei Fotos der betroffenen Hautstelle aufgenommen sowie einige Fragen zu möglichen Symptomen beantwortet werden, sagte Dr. Titus Brinker, Assistenzarzt an der Universitäts-Hautklinik Heidelberg und Leiter der App-Entwicklung am NCT, im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.

Abrechnung nach GOÄ möglich

„Oft kommen Patienten mit einem verdächtigen Hautfleck zu spät zum Facharzt“, so Brinker weiter. „Beruflicher Stress, lange Anfahrtswege oder Immobilität – das alles verzögert die zeitsensitiven Diagnosen insbesondere für Hautkrebs.“ Einfach verfügbare Lösungen für die Erstmeinung von verdächtigen Hautstellen sind daher dringend erforderlich.

Die Nutzung von AppDoc dauere keine fünf Minuten und habe dadurch eine viel niedrigere Hemmschwelle, als einen Arzttermin zu vereinbaren. Teilnehmende Fachärzte könnten nach GOÄ abrechnen (GO-Nrn. 3 und 5 analog), Patienten sollen 35 Euro zahlen, einen Teil bekomme das Unternehmen, das die Plattform aufgebaut hat.

Bislang seien telemedizinische Angebote wegen des Fernbehandlungsverbots häufig aus dem Ausland deutschen Patienten angeboten worden, so Brinker weiter. Mit AppDoc wolle man hier nun etwas dagegen setzen.

Kein Ersatz für den Arztbesuch

Die Befundung per Smartphone soll allerdings nicht den Arztbesuch ersetzen. Eine Erstmeinung über eine Teledermatologie-Anwendung sollte als ein möglicher Schritt vor einem Arztbesuch gesehen werden. „Bei Fällen, die digital nicht eindeutig zu beurteilen sind, werden die Hautfachärzte die App-Nutzer auch weiterhin in die Praxis einladen“, so Brinker. Das Projekt soll, gemäß den Regularien der Berufsordnung in Baden-Württemberg evaluiert werden. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Abb. 1: Finale Analyse der SPOTLIGHT-Studie zum fortgeschrittenen, Claudin-18.2-positiven und HER2-negativen Adenokarzinom des Magens/AEG: Gesamtüberleben (PPS-Population)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Zolbetuximab: Standardtherapie bei CLDN18.2+/HER2− Magenkarzinomen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wenn „Gender“ und „Sex“ nicht übereinstimmen

Geschlechtsinkongruenz bei Kindern: Tipps zum Umgang mit trans*

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!

Checkliste Symbolbild

© Dilok / stock.adobe.com

Auswertung über Onlinetool

Vorhaltepauschale: So viele Kriterien erfüllen Praxen laut Honorarvorschau