Versandhandel

Ein Verbot würde ins Leere laufen

Das Versandhandelsurteil des Europäischen Gerichtshofs ist noch lange nicht verdaut. Die Interessenlage ist vielschichtig.

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BERLIN. Kaum ein Gefecht in der Arzneimittelpolitik wird so hitzig geführt wie die Debatte um den Versandhandel, so auch bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller jüngst in Berlin: Konventionelle Apotheker sehen langfristig eine Existenzbedrohung, Arzneimittelhersteller schlagen sich auf die Seite der Pharmazeuten, die Kassen stehen seitab, aber Patientenvertreter sehen auch Vorteile im Versandhandel. Deutsche Versender wiederum werden diskriminiert, weil sie – anders als Wettbewerber aus dem EU-Ausland – keine Boni gewähren dürfen. Das ist der holländischen DocMorris-Apotheke beispielsweise nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 erlaubt.

Die Ursachen dafür liegen in Deutschland: in der Festbetragspolitik des GKV-Spitzenverbandes. Der hat Festbeträge teils so niedrig angesetzt, dass die Hersteller ihre Preise nicht mehr senken wollten. Die Folge: In relevanter Zahl müssen Patienten die Differenz zwischen Preis und Festbetrag selbst zahlen: eine Aufzahlung zusätzlich zur normalen gesetzlich festgelegten Zuzahlung. Letztere ist durch die Überforderungsklausel gedeckelt: normalerweise auf zwei Prozent, bei chronisch Kranken auf ein Prozent des Einkommens. Diese Grenze gilt aber nicht für die Aufzahlung. Um dies zu kompensieren, gewährte DocMorris Patienten, die beim holländischen Versender bestellten, einen Bonus.

Wem gehört nun der Bonus? Eigentlich dem Solidarsystem, argumentiert Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband. Denn die gesetzliche Krankenkassen arbeiten nach dem Sachleistungsprinzip, und dem seien Boni für Patienten und Versicherte sachfremd. Dagegen hält Martin Danner von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe: Denn mit seiner Festbetragspolitik stelle der GKV-Spitzenverband nicht mehr die komplette Sachleistung zur Verfügung. Dann gehöre der Bonus dem Patienten und nicht der Solidargemeinschaft. Bei den Apothekern gibt es gleich drei Lager: die Vertreter der offiziellen Standespolitik, die vehement für die Beibehaltung der stationären Apotheke und den einheitlichen Abgabepreis streiten. Sie sehen in den Versendern langfristig ihre Existenz bedroht, obwohl der Versandhandelsanteil bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln bei einem Prozent liegt. Im ersten Halbjahr ist der Umsatz um 2,9 Prozent auf 234 Millionen Euro gestiegen.

Die deutschen Versandhändler sind im Moment auf der Verliererseite – politisch und wirtschaftlich. Sie können keine Boni gewähren. Käme es zu einem Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneien, wären ausländische Versender die Gewinner. Unternehmerisch denkende deutsche Apotheker könnten aber den Versandhandel etwa von Holland aus organisieren.

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