Gericht urteilt in Sachen Clopidogrel für Anbieter Acino

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eb). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben des Schweizer Arzneiherstellers Acino die Beschwerden gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Arzneimittelzulassungen für die von ihm entwickelte Clopidogrel-haltige Alternative zurückgewiesen. Geklagt hatten die Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis und Bristol-Myers Squibb, die mit Plavix®/Iscover® das Original-Präparat anbieten (wir berichteten).

Damit könne, so Acino, von den Zulassungen auch weiterhin uneingeschränkt Gebrauch gemacht werden, sodass die seit Sommer in Verkehr befindlichen Arzneimittel Clopidogrel-Ratiopharm 75 mg und Clopidogrel-Hexal 75 mg auch weiterhin abgegeben werden dürften.

Mehr zum Thema

Unternehmen

EU-Kommission ringt Vifor Gegendarstellung ab

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter