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Gericht urteilt in Sachen Clopidogrel für Anbieter Acino

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NEU-ISENBURG (eb). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben des Schweizer Arzneiherstellers Acino die Beschwerden gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Arzneimittelzulassungen für die von ihm entwickelte Clopidogrel-haltige Alternative zurückgewiesen. Geklagt hatten die Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis und Bristol-Myers Squibb, die mit Plavix®/Iscover® das Original-Präparat anbieten (wir berichteten).

Damit könne, so Acino, von den Zulassungen auch weiterhin uneingeschränkt Gebrauch gemacht werden, sodass die seit Sommer in Verkehr befindlichen Arzneimittel Clopidogrel-Ratiopharm 75 mg und Clopidogrel-Hexal 75 mg auch weiterhin abgegeben werden dürften.

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