Information oder Desinformation? Kodierrichtlinien bieten weiter Zündstoff

Sollte die Kodierung nach den neuen Richtlinien eine Selbstverständlichkeit sein? Oder geht es nur um bürokratischen Mehraufwand? Leser diskutieren darüber im Internet.

Veröffentlicht:
Stoff für Auseinandersetzungen: die ambulanten Kodierrichtlinien (AKR).

Stoff für Auseinandersetzungen: die ambulanten Kodierrichtlinien (AKR).

© nös

NEU-ISENBURG (ger). Für Dr. Stefan Stern ist die Sache eindeutig: "Eine korrekte Abbildung des Behandlungsaufwands und der Morbidität ist gesetzlich geboten und sollte für jeden Arzt eine Selbstverständlichkeit sein. Die AKR bieten dafür eine sehr gute Ausgangsposition", schreibt Stern, der Arzt ist und bei der AOK Bayern arbeitet, zu einem Beitrag über Kodierrichtlinien unter www.aerztezeitung.de. Es gebe zwar einen gewissen "initialen Mehraufwand", so Stern weiter. Aber der Aufwand für Hausärzte sei dennoch zu bewältigen.

So könne man vor feststehender Diagnose durchaus auch Symptome kodieren. Zudem reiche es für Hausärzte, vierstellig zu kodieren - und die ICD-Codes seien ohnehin seit Jahren bekannt und änderten sich nicht mit den neuen Richtlinien.

Beim Allgemeinarzt Dr. Uwe Wolfgang Popert erntet Stern heftigen Widerspruch. Popert, der in Hessen praktiziert, hat sich die neuen Kodierrichtlinien in seiner Software freiwillig scharf schalten lassen und ärgert sich nun über den Mehraufwand. Allein die jeweils fällige Überprüfung, welche Dauerdiagnosen als Behandlungsdiagnosen übernommen werden können, "dauert je Patient im Durchschnitt 1-2 Minuten", schreibt Popert. Um ein "Rightcoding" für den Risikostrukturausgleich zur Darstellung der Morbidität hin zu bekommen, reichten schon 150 Codes aus. "Alles andere ist eine völlig unnötige und sinnentleerte Bürokratie. Die Zeit dafür fehlt dann bei der Patientenbetreuung", schreibt der Allgemeinmediziner. Sein Fazit: "Enormer Aufwand, minimaler Nutzen."

Hohen Aufklärungsbedarf bei Vertragsärzten sieht ein weiterer Leser: Er weist darauf hin, dass eine mit "Z" kodierte Diagnose ("Zustand nach") eine reine Infoangabe in der Abrechnung sei, ohne Relevanz. Beispiel: "Mit "I64Z" (Zustand nach Schlaganfall) statt "I69.4G" (Folgen eines Schlaganfalls) geht nicht nur die Kasse beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich leer aus, auch die Morbiditätsstruktur der Arztpraxis wird unzureichend abgebildet." Bis zum Jahreswechsel haben KVen und Softwarehäusern viel zu tun.

Lesen Sie dazu auch: Kodierung: KBV will nicht verschieben

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Lesetipps
Man hält sich Bauch

© Fabio Camandona / Getty Images / iStock

RV verdreifacht RA-Mortalität

So lässt sich die rheumatoide Vaskulitis diagnostizieren

Operation am Auge

© flywish - stock.adobe.com

Perforierende Augenverletzungen

Fremdkörper: Was ins Auge geht, kann auch gut (r)ausgehen