Direkt zum Inhaltsbereich

OLG Köln

Jameda noch nicht neutral genug

Veröffentlicht:

Köln. Das Arztbewertungsportal Jameda hat jedenfalls bis vor Kurzem zahlenden Kunden immer noch „auf unzulässige Weise verdeckte Vorteile“ gewährt. Das Oberlandesgericht Köln sprach daher am Donnerstag zwei Zahnärzten einen Anspruch auf Löschung ihres Profils zu. Jameda sieht dennoch sein Recht auf „vollständige Arztlistung“ bestätigt und will die Plattform entsprechend anpassen.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2014 bestätigt, dass die Interessen des Betreibers und der Nutzer an kompletten Arztlisten schwerer wiegen, als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gegen ihren Willen aufgenommenen Ärzte. 2018 hatte der BGH allerdings ergänzt, dass Jameda dann die Rolle eines „neutralen Informationsmittlers“ einnehmen muss. Darauf hatte Jameda umgehend reagiert und insbesondere Anzeigen konkurrierender Ärzte auf den Profilen nichtzahlender Basiskunden gelöscht.

Das OLG Köln betonte nun, Jameda dürfe nichtzahlende Basiskunden nicht „als Werbeplattform“ für zahlende Premiumkunden benutzen. Es nahm daher auch neuere Seiten genau unter die Lupe. Danach nimmt Jameda noch immer nicht die Rolle eines „neutralen Informationsmittlers“ ein. So rügte das OLG, Premiumkunden würden auf ihrem Profil mit Foto dargestellt, Basiskunden nur mit einem Schattenriss. Das schaffe „ein erhebliches optisches Gefälle“. Zudem werde auf den Profilen der Basiskunden auf „Fachartikel“ zahlender Kollegen verwiesen.

Laut Jameda wurde dies inzwischen geändert. Bei den Schattenrissen sei nunmehr vermerkt, dass „nur jameda-Kunden“ ein Foto hinterlegen können. Ob dies dem OLG ausreicht, bleibt offen. Es ließ die Revision zum BGH zu. (mwo)

Oberlandesgericht Köln, Az.: 15 U 89/19 und 15 U 126/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cannabis

Cannabinoide bei Schmerzen: Wann einsetzen, wie dosieren?

Porträt

Steve Roczen: Darum ist der MFA-Beruf für Männer interessant

Lesetipps
Ein gedeckter Tisch mit Gemüse

© san_ta / Stock.adobe.com

Metaanalyse

Ist eine vegetarische oder vegane Ernährung gut für Kinder?

Alle Diabetes-Patienten gegen  Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Alle Diabetes-Patienten gegen Herpes zoster impfen?