OLG Köln
Jameda noch nicht neutral genug
Köln. Das Arztbewertungsportal Jameda hat jedenfalls bis vor Kurzem zahlenden Kunden immer noch „auf unzulässige Weise verdeckte Vorteile“ gewährt. Das Oberlandesgericht Köln sprach daher am Donnerstag zwei Zahnärzten einen Anspruch auf Löschung ihres Profils zu. Jameda sieht dennoch sein Recht auf „vollständige Arztlistung“ bestätigt und will die Plattform entsprechend anpassen.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2014 bestätigt, dass die Interessen des Betreibers und der Nutzer an kompletten Arztlisten schwerer wiegen, als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gegen ihren Willen aufgenommenen Ärzte. 2018 hatte der BGH allerdings ergänzt, dass Jameda dann die Rolle eines „neutralen Informationsmittlers“ einnehmen muss. Darauf hatte Jameda umgehend reagiert und insbesondere Anzeigen konkurrierender Ärzte auf den Profilen nichtzahlender Basiskunden gelöscht.
Das OLG Köln betonte nun, Jameda dürfe nichtzahlende Basiskunden nicht „als Werbeplattform“ für zahlende Premiumkunden benutzen. Es nahm daher auch neuere Seiten genau unter die Lupe. Danach nimmt Jameda noch immer nicht die Rolle eines „neutralen Informationsmittlers“ ein. So rügte das OLG, Premiumkunden würden auf ihrem Profil mit Foto dargestellt, Basiskunden nur mit einem Schattenriss. Das schaffe „ein erhebliches optisches Gefälle“. Zudem werde auf den Profilen der Basiskunden auf „Fachartikel“ zahlender Kollegen verwiesen.
Laut Jameda wurde dies inzwischen geändert. Bei den Schattenrissen sei nunmehr vermerkt, dass „nur jameda-Kunden“ ein Foto hinterlegen können. Ob dies dem OLG ausreicht, bleibt offen. Es ließ die Revision zum BGH zu. (mwo)
Oberlandesgericht Köln, Az.: 15 U 89/19 und 15 U 126/19