Kasse muss Kosten für Auslandsbehandlungen nur begrenzt übernehmen

Veröffentlicht:

KASSEL (kaj). Haben sich Patienten bereits mehrfach auf Kosten ihrer Krankenkasse im EG-Ausland behandeln lassen, dürfen sie nicht mit der vollen Kostenerstattung für Folgebehandlungen rechnen. Darauf lässt ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom Mittwoch schließen.

Im konkreten Fall hatte ein 1939 geborener Versicherter mit seiner Kasse über die Kosten einer dritten Herzklappen-Transplantation in einer Londoner Klinik gestritten. Ihm waren dort 1982 und 1992 bioprothetische Aortenklappen eingesetzt worden. Die Kosten hatte die Kasse übernommen.

Als der Mann 2005 erneut die Übernahme für eine solche Operation in derselben Klinik beantragte, verweigerte ihm die Kasse die volle Erstattung. Weil die Behandlung inzwischen auch in Deutschland möglich sei, zahlte sie nur die Summe, die sie an ein deutsches Vertragskrankenhaus hätte zahlen müssen.

Das BSG entschied nun, dass die Kasse zu Recht nur circa 24 000 der rund 36 600 Euro erstattet hat. Kosten für die Behandlung in anderen EG-Staaten könnten nur in der Höhe verlangt werden, wie sie in Deutschland vergütet werden.

Az.: B1 KR 14/09 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Lesetipps
Doxycyclin als Postexpositionsprophylaxe

© Tobias Arhelger / stock.adobe.com

DGIM-Kongress

Sexuell aktive Patienten: „Kriege ich eine Doxy-PEP?“

Der 131. Internistenkongress findet vom 3. bis 6. Mail statt. Das Motto lautet „Resilienz – sich und andere stärken“.

© Sophie Schüler

Übersichtsseite

DGIM-Kongress: Unsere aktuellen Beiträge im Überblick

Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen