Kommentar

Nur virtuelle Leitplanken

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat die Gutachten für sieben von zehn Arztbewertungsportalen veröffentlicht, die im Rahmen eines Clearingverfahrens erstellt wurden. Drei Anbieter stimmten der Veröffentlichung ihres Bewertungsgutachtens nicht zu.

Die Gretchenfrage, die sich für viele Praxischefs stellt, ist damit allerdings noch nicht beantwortet. Denn die einzelnen Gutachten stellen per se keineswegs ein General-Bekenntnis zu Arztbewertungsportalen dar. Sie können interessierten Ärzten lediglich als virtuelle Leitplanken dienen, innerhalb derer sie für sich persönlich über die Seriosität der betreffenden Angebote richten und ihr späteres Handeln daran orientieren können.

Sicher erleichtert die unabhängige Einschätzung von dritter Seite die individuelle Entscheidung eines Arztes, sich der Bewertung in einem, mehreren oder gar sämtlichen entsprechenden Portalen zu stellen oder sich dem zu verweigern. Letztlich sollten in einen Entscheidungsfindungsprozess pro oder contra Arztbewertungsportale auch wirtschaftlich relevante Aspekte wie zum Beispiel -aus Sicht des Praxismarketings -der mögliche Imagegewinn Eingang finden.

Lesen Sie dazu auch: Gutachten macht Arztbewertungsportale transparent

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