Umfrage

Online-Sprechstunde gewinnt an Bedeutung

Arztbesuch per PC oder Tablet? Viele Patienten sind bereits heute offen dafür. Wollen Ärzte allerdings solche Chancen nutzen, sind ihnen oft vom Gesetzgeber die Hände gebunden. Es braucht eine Experimentierklausel, fordern Experten.

Von Marco Hübner Veröffentlicht:
Der Online-Kontakt zum Arzt ist keine Frage des Alters: Jeder vierte Webnutzer ab 65 ist dafür aufgeschlossen.

Der Online-Kontakt zum Arzt ist keine Frage des Alters: Jeder vierte Webnutzer ab 65 ist dafür aufgeschlossen.

© [M] Arzt und Laptop: Apops / fotolia.com | Screenshot: Ärzte Zeitung

NEU-ISENBURG. Die Online-Sprechstunde ist nicht nur ein Thema unter jungen und internet-affinen Patienten: Jeder vierte Internetnutzer ab 65 Jahren (24 Prozent) in Deutschland wäre grundsätzlich dazu bereit, sich über das Internet von einem Arzt beraten zu lassen.

Das ist Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Hightech-Verbandes Bitkom.

Für die Analyse, die Bitkom Research laut Mitteilung in Zusammenarbeit mit Forsa durchgeführt hat, seien 1000 Personen befragt worden - davon 499 Internetnutzer. Selbst im hohen Alter erwies sich dabei der Anteil potenzieller Online-Patienten als vergleichsweise hoch.

Etwa jeder Fünfte unter den Befragten (21 Prozent) ab 80 Jahren sei noch aufgeschlossen für die Beratung über das Internet. Die sich daraus ergebenden Chancen für Ärzte, Patienten und Kostenträger bleiben aktuell jedoch häufig ungenutzt.

"Regelung holzschnittartig"

"Das Gros der Ärzte steht dem Thema Online-Sprechstunde derzeitig abwartend oder skeptisch gegenüber", berichtet Dr. Pablo Mentzinis, Experte für das Thema E-Health beim Bitkom, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

An kreativen Ideen der Ärzte mangele es nicht, doch seien die Rahmenbedingungen in Deutschland für die telemedizinische Anwendung alles andere als förderlich. Als konkrete Punkte dahingehend sieht er zum einen fehlende finanzielle Anreize, zum anderen sehr starre Vorgaben für die Leistungserbringer im System.

In der Musterberufsordnung ist in Paragraf 7 das Fernbehandlungsverbot fest verankert. "Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen", heißt es dort.

"Diese Reglungen sind für das 21. Jahrhundert viel zu holzschnittartig", betont Mentzinis. Am persönlichen Erstkontakt mit dem Patienten sei aus guten Gründen nicht zu rütteln, allerdings böten sich für den laufenden Kontakt genug Vorteile, um auf mehr Freiheiten für Telemedizin zu setzen.

Versorgungslücken schließen

Die Online-Sprechstunde könnte beispielsweise die Versorgung der Landbevölkerung sinnvoll ergänzen. Landärzte mit großen Einzugsradius würden bei Hausbesuchen entlastet, Kassen könnten sich über mehr Wirtschaftlichkeit freuen - etwa durch den Wegfall von Transportkosten - und Patienten hätten leichter Zugang zur Versorgung.

Die Zeit drängt: "In den nächsten fünf Jahren muss etwas in Sachen Telemedizin passieren, damit Menschen auf dem Land weiter über eine erreichbare medizinische Versorgung verfügen", erklärt Mentzinis.

Das geplante E-Health-Gesetz sei ein erster zarter Ansatz auf dem Weg zur besseren Nutzung von Telemedizin, greife aber noch lange nicht weit genug. Konkret hat der Gesetzgeber dem Bewertungsausschuss aufgetragen, die Vergütung telemedizinischer Leistungen über den EBM zu prüfen.

Heute würden zu viele Ärzte und Unternehmer mit ihren Ideen für Telemedizin ins Ausland getrieben. Nach Auffassung des Bitkom-Experten braucht es "eine Experimentierklausel in der Musterberufsordnung", die Ärzten "mehr Mut in Sachen Online-Sprechstunde" verleiht und so ein klares Zeichen in Richtung Telemedizin setzt.

Auch wenn drei Viertel der Befragten in der Bitkom-Studie (76 Prozent) sich noch nicht vorstellen können, über das Web vom Arzt beraten zu werden, sei der Trend nicht mehr aufzuhalten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lungensurfactant

Warum Seufzen der Atmung gut tut

Lesetipps
Der Rücken eines Mannes mit Gürtelrose zeigt Vesikel.

© Chinamon / stock.adobe.com

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung

Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren