Kommentar zum Urteil bei Reiserücktritt von psychisch Kranken

Richter ohne Empathie

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass die Diskriminierung psychisch Kranker allen Aufklärungs- und Anti-Stigmatisierungskampagnen zum Trotz in vielen Köpfen noch tief verankert ist.

Die Münchener Richter finden es in Ordnung, dass Reiserücktrittsversicherer psychische Erkrankungen nicht als Grund für Erstattung für die Kosten einer Reise-Stornierung akzeptieren.

Die Argumentation: Der Ausschluss stehe in den Versicherungsbedingungen und sei auch für Laien verständlich. Doch die Richter gehen noch weiter.

Das Vorgehen mache die Prämien für alle billiger, eine reibungslose, kostengünstige Vertragsabwicklung werde bei psychischen Erkrankungen erschwert, führen sie aus.

Diese Krankheiten hingen stark von den persönlichen Dispositionen des Versicherten ab, praktisch jedes Geschehen komme dafür in Betracht.

Psychisch Kranke haben demnach einfach Pech, weil ihre Fälle für die Versicherer nicht so einfach zu handhaben sind wie somatische Krankheiten.

Eine solch lapidare Behandlung des Themas ist zynisch und spricht der Schwere dieser Erkrankungen und dem damit verbundenen Leid für die Patienten Hohn. Die Richter - und die Versicherer - haben offenbar noch viel zu lernen im Umgang mit psychisch Kranken.

Lesen Sie dazu auch: Reiserücktritt bei Depression nicht gedeckt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesweite Erprobung startet

Personalbemessung: Hoffnung auf ein Ende des Hamsterrads in Kliniken

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Langzeitkohorte

Arzneimittel-Fehlverordnungen steigern wohl Sterblichkeit im Alter

Lesetipps
Das Wasser eines Aquariums kann mit ungewöhnlichen Erregern besiedelt sein. Dass dies der Grund für die chronische Wunde eines Patienten war, wurde erst klar, als der Patient von seinem Hobby berichtete.

© Mircea Costina / stock.adobe.com

Kasuistik

Die Dermatitis, die aus dem Wasser kam

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Patientin mit Gichtproblemen an ihren Händen und ihren Fingern.

© doucefleur / stock.adobe.com

S3-Leitlinie

Gicht: Das ist bei der medikamentösen Harnsäuresenkung wichtig