Unternehmen / Medizintechnik

Streit über Beatmungsgeräte – Philips einigt sich mit Teil der Kläger

Ein fehlerhafter Dämmschaumstoff beschert dem niederländischen Philips-Konzern milliardenschwere Ausgaben für Produktrückrufe und Rechtsstreitigkeiten.

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Amsterdam. Im Streit über fehlerhafte Beatmungsgeräte hat sich der Medizintechnikkonzern Philips mit einem Teil der US-Kläger auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Die Einigung bezieht sich nur auf Kläger, die wirtschaftlichen Schaden geltend gemacht haben, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte. Dazu zählen Nutzer der Geräte sowie Versicherer. Davon unberührt sind Klagen, in denen es um mutmaßliche Gesundheitsschäden geht.

Bereits im ersten Quartal hatte der niederländische Konzern für die Rechtsstreitigkeiten in den USA 575 Millionen Euro zurückgelegt. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg nun berichtet, belaufen sich die Vergleichszahlungen auf mindestens 479 Millionen Dollar (447 Millionen Euro). Wenn sich weitere Kläger anschlössen, könne die Summe steigen. Philips zufolge werden die Zahlungen frühestens im ersten Quartal kommenden Jahres fällig. Das zuständige Gericht müsse dem Vergleich noch zustimmen.

Philips hatte weltweit rund 5,5 Millionen Geräte zurückrufen müssen. In den betroffenen Geräten wurde ein Dämmschaumstoff verarbeitet, von dem sich Partikel lösten. Der darin verwendete Schaumstoff steht im Verdacht, im Laufe der Zeit giftig zu werden. Neben den Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten von 575 Millionen Euro hatte das Unternehmen rund eine Milliarde Euro für den Rückruf eingeplant. (dpa)

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