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Pädiaterkongress

Therapiefreiheit trotz Leitlinien

BAD ORB (ras). Die Ängste der Ärzte vor der Anwendung von Leitlinien sind unbegründet.

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Aus juristischer Sicht greife die Befürchtung, dass Leitlinien die Therapiefreiheit einschränken, in keiner Weise, sagte Dr. Tobias Weimer, Bochumer Facharzt für Medizinrecht, kürzlich beim Herbstkongress der Kinder- und Jugendärzte in Bad Orb.

Zwar müssten Ärzte Leitlinien "beachten und prüfen". Im Einzelfall könnten sie aber davon abweichen, da Leitlinien im Gegensatz zu berufs- und standesrechtlichen Richtlinien nicht verbindlich seien und "aufgrund ihres reinen InformationscharaktersEntscheidungskorridore" offen ließen.

Weimer riet daher, die Gründe schriftlich darzulegen, falls man sich gegen die Anwendung einer Leitlinie entscheide.

Problematisch sei oft die Umsetzung von Leitlinien in der Praxis, sagte Kongressleiter Klaus-Michael Keller. Beispiel: Leitlinie "Frühgeburt an der Grenze der Lebensfähigkeit des Kindes".

So müssten Eltern und Ärzte gemeinsam "die Entscheidung über die Lebenserhaltung" treffen. Im Zweifel solle sich der Arzt aber für das Leben entscheiden, heißt es in der Leitlinie, sagte Professor Peter Bartmann, Leiter der Neonatologie an der Universität Bonn.

Dies sei grundsätzlich richtig, bei Frühchen in der 22. Schwangerschaftswoche könne aber davon abgerückt werden, wenn keine Lebensperspektive für das Kind bestehe.

Dann müssten Ärzte Eltern beim Abschied von ihrem Kind begleiten. Auch das sei Bestandteil einer Leitlinie.

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